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Bauordnung
Der Landkreis Diepholz ist Bauaufsichtsbehörde - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Diepholz und der Gemeinde Stuhr. Für Wohngebäude in Bebauungsplangebieten (WA) ist die "Kleine Bauaufsicht" in den Städten Sulingen, Twistringen und der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen zuständig. Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Vom Fachdienst "Bauordnung und Städtebau" werden u.a. folgende Dienstleistungen für Sie erbracht:
- Bauvoranfragen
- Baugenehmigungen und Baufreistellungen
- Erteilen von Befreiungen und Ausnahmen
- Eintragen und Löschen von Baulasten
- Durchführen von wiederkehrenden Überprüfungen
- Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Baudenkmalschutz und -pflege
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Der Landkreis möchte insbesondere durch Beratung der Bürger sowie der Entwurfsverfasser dafür sorgen, dass das öffentliche Baurecht und sonstiges von Baumaßnahmen berührtes öffentliches Recht eingehalten wird. Allgemeine Informationen können über fachdienst63@diepholz.de abgefordert werden
Servicezeiten:
Termine jederzeit nach Vereinbarung
Ansprechpartner/in
- Frau Ingelore Winkelmann

Fachdienst 63 Bauordnung und Städtebau->Geschäftsstelle (63)
Fachdienst 63 Bauordnung und Städtebau->Team Planungsaufsicht
Kreishaus Diepholz, Zimmer B135
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1446
Fax: 05441 976-1758
E-Mail: ingelore.winkelmann@diepholz.de
Dienstleistung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz: kontrollieren
- Baugenehmigung: Befreiung
- Bauvoranfrage: Erstellung - Vorbescheid
- Baugenehmigung: Erteilung
- Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Bodendenkmalpflege
- Denkmalpflege
- Denkmalschutz
Dokumente
Links
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
- Landwirtschaft - Qualifizierter Flächennachweis (QFN)
- Fachkarte Planen und Bauen
- Fachkarte Bebauungspläne
- Geodatenportal GeoWeb Landkreis Diepholz
- Baulasten § 81 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Baulastenauskunft ONLINE














