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Soziale Leistungen
Soziale Leistungen werden in verschiedenen Bereichen gewährt. Die wichtigsten Leistungen sind dabei die Leistungen nach dem sogenannten Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Sozialhilfe des Sozialgesetzbuches umfasst 7 Bereiche / Lebenslagen. Dies sind:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46),
- Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
- Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
- Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
Daneben können auch nach anderen gesetzlichen Bestimmungen Sozialleistungen gewährt werden.
Tipp: werfen Sie auch einen Blick auf unsere Internetseite "Lebenslagen". Dort finden Sie noch weitere Informationen.
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Dienstleistung
- BAföG - Schüler/-innen und Studierende
- Bildungspaket für bedürftige Kinder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Heimaufsicht
- Heimentgelte (Investitionskosten)
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)Hilfen zur Gesundheit: Gewährung
- Landesblindengeld
- Kriegsopferfürsorge
- Rente / Rentenversicherung
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Spezialbeförderungsdienst für Schwerstbehinderte
- Unterhaltssicherung bei Wehr- und Zivildienst
- Vertriebene und Spätaussiedler - Angelegenheiten
- Wohngeld: Gewährung
- Pflegestützpunkt
Dokumente
Antrag auf Sozialhilfe (31 kB)














