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Schülerbeförderung
Der Landkreis Diepholz sorgt dafür, daß tagtäglich über 10.000 Fahrschüler aus dem Gebiet des Landkreises Ihre Schulen pünktlich erreichen. Hierfür wendet der Landkreis jährlich mehr als 7 Mio € auf. Wer Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung hat und unter welchen Voraussetzungen erfahren
Sie im Infoblatt.
Rechtliche Grundlage ist die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Diepholz. Sollten Sie Schülerbeförderung beantragen wollen, bedienen Sie sich der verschiedenen Anträge (Downloads). bzw. nutzen Sie weiterführenden Links unten.
Die Details zu den regionalen SachbearbeiterInnen (Telefonnummer und Mailadresse) finden Sie unter dem Punkt Ansprechpartner.
Folgende Gebietszuordnungen sind in diesem Zusammenhang relevant:
- Stuhr, Weyhe, Syke, Bruchhausen-Vilsen, Bassum, Twistringen (Herr Jens Heidenreich). Ohne Berufsschulen
- Diepholz, Lemförde, Wagenfeld, Rehden, Barnstorf (Frau Petra Wilkens). Ohne Berufsschulen.
- Kirchdorf, Schwaförden, Sulingen, Siedenburg (Frau Daniela Buschermöhle). Ohne Berufsschulen.
- Die Kostenerstattungen und Fragestellungen zu den Berufsschulen werden derzeit von einer Sachbearbeiterin (Frau Daniela Buschermöhle) für den gesamten Landkreis bearbeitet.














