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Landwirtschaft - Qualifizierter Flächennachweis (QFN)
Im Rahmen von landwirtschaftlichen Bauvorhaben ist der qualifizierte Flächennachweis (QFN) zu prüfen, um festzustellen, ob die im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß verwertet werden können. Die fachliche Prüfung erfolgt nach den Kriterien der Landwirtschaftskammer Hannover. Sie wird vom Fachdienst Umwelt & Strasse im Kreishaus Diepholz durchgeführt.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch über die zuständigen Landwirtschaftskammern ( LWK-LINK).
Antragsunterlagen:
- die unterschriebene Auswertung der geplanten Nährstoffverwertbarkeit des Betriebes abgeleitet aus dem Erhebungsbogen zum qualifizierten Flächennachweis (siehe Anlage) des Eigenbetriebes bzw. aller beteiligten Betriebe,
- Die jeweils aktuellsten Agrardaten sind als Datei an ingo.wenke@diepholz.de zu senden:
- der Sammelantrag auf „Agrarförderung" als PDF - Datei - ist aus dem „Andi" - Antragsprogramm
heraus zu erzeugen und
- die Flächendaten als XML - work - Datei (zu finden mit dem Explorer unter dem Programm Andi unter Antrag
NI mit Ihrer Betriebsnummer)
Nur noch im Ausnahmefall ist die Kopie des Sammelantrages mit dem aktuellen Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis und die Kopie der dazugehörigen Feldblock-Karte (die Schläge farblich kennzeichnen) - alternativ zur Feldblockkarte ist Auflistung der für die Aufbringung tierischer Nährstoffträger vorgesehenen Eigen- und Pachtflächen mit Angabe der Flurstücksbezeichnungen mit Schutzgebietsauflagen und Probenzuordnung möglich (siehe Anlage),
- Datenschutzrechtliche Erklärung (siehe Anlage).
- die Bodenuntersuchungsergebnisse nach Düngeverordnung für die landwirtschaftlichen Nutzflächen Ihres Betriebes auf Phosphat (P2O5), Kalium (K2O) sowie den pH-Wert mit Zuordnung zum Feldblock bzw. zum Flurstück,
- Angaben zur Zwischenlagerung von Festmist, Jauche und Gülle sowie ggf. Unterlagen zu den hierzu bereits vorhandenen Genehmigungen und Hofkarte -für alle bewirtschafteten Betriebsstandorte (siehe Anlage),
- den aktuellen Milchleistungsnachweis = Herdendurchschnitt (bei Milchviehbetrieben) und die HI-Tier Bestandsliste,
- genaue Beschreibung der Grünland und Feldgrasnutzung (Anzahl der Schnitte, Weide, etc. mit angabe der Verwertungen...),
- ggf. Liefer- und Abnahmeverträge für Wirtschaftsdünger, Gärsubstrate etc.,
- mit jedem Abnahmevertrag sind die unterschriebenen Auswertungen der geplanten Nährstoffverwertbarkeit der Betriebe, abgeleitet aus den Planungsdaten zum qualifizierten Flächennachweis (siehe Anlage zu Punkt 1) mit den Agrardaten (siehe Punkt 2) vorzulegen,
- bei Biogasanlagen auch die Gesellschafterverträge, die Einsatzstoff - Bilanz mit Nährstoffplanungen und Verwertungsplanungen sowie die Gärrestlager-Planungen (mindestens sechs Monate)
- die aktuellsten Aufzeichnungen nach § 5 der Düngeverordnung mit Mehrjahresvergleich aller im vergangenen Nachweisverfahren beteiligten Betriebe.
- Gewerbebetriebe und Biogasanlagen müssen eine Betriebsbilanz in Anlehnung an die Düngeverordnung vorliegen.
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Ansprechpartner/in
- Herr Ingo Wenke

Fachdienst 66 Umwelt und Straße->Team 7 - Abfall- und Bodenschutz
Kreishaus Diepholz, Zimmer B124
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4286
Fax: 05441 976-1760
E-Mail: ingo.wenke@diepholz.de
Dokumente
Datenschutzerklärung (13 kB)
Erhebungsbogen (213 kB)
Gebäude Lagerkapazität (203 kB)
RAM VP Legehennen (106 kB)
RAM VP Mastschweine (126 kB)
RAM VP Putenmast (121 kB)
RAM VP Sauen und Ferkel (113 kB)














