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Sondernutzung an Kreisstrassen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung und bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Genehmigungspflichtige Sondernutzungen sind:
- Verlegung von Leitungen auf Straßengelände
- Aufstellen von Werbeanlagen an Straßen
- Bau von Zufahrten/ Zugängen an Straßen
- Nutzung des Straßenseitenraum.
Der Landkreis Diepholz bearbeitet für das Netz der Kreisstraßen die Sondernutzungsarten: "Anlage von Zufahrten“ und „Nutzung des Straßenseitenraum“.
“Werbeanlagen“ und „Leitungsverlegung“ werden von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg - bearbeitet, bei dieser Art der Sondernutzung bitte diese Behörde direkt ansprechen.
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Geschäftsbereich Nienburg -
Herr Karstens
Oldenburgerstr. 2
31582 Nienburg
Tel. 05021-606130
Antragsunterlagen:
- Antragsvordruck
- Lageplan
- Detaillierte Beschreibung des Vorhaben (bei Werbeanlagen und Leitungsverlegung)
Gebühren:
Zufahrten/ Zugänge:
Gewerbetreibende: 61,30 EURO/Jahr
Nutzung des Straßenseitenraum:
Privatpersonen: 0,26 EURO je qm/Jahr ;
Gewerbetreibende: 0,77 EURO je qm/Jahr
Rechtsgrundlage:
Niedersächsisches Straßengesetz
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Ansprechpartner/in
- Herr Gerd Thölke

Fachdienst 66 Umwelt und Straße->Team 5 - Straßen und Ingenieurplanung
Kreishaus Diepholz, Zimmer B042
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1680
Fax: 05441 976-1796
E-Mail: gerd.thoelke@diepholz.de














