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Altlasten
Bodenschutz und Altlasten
Die Begriffe Altlast, Altablagerung und Altstandort sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung definiert.
Danach sind Altablagerungen vorwiegend stillgelegte Deponien.
Altstandorte sind vorwiegend stillgelegte Industrieanlagen. Flächen stillgelegter militärischer Einrichtungen zählen ebenfalls zu den Altstandorten.
Alle Altablagerungen und Altstandorte werden zunächst als altlastenverdächtige Flächen eingestuft. Diese Flächen sind Altlasten, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Es muss also im Einzelfall durch - meist umfangreiche und kostenintensive - Untersuchungen erst geklärt werden, ob es sich bei einer Verdachtsfläche tatsächlich um eine Altlast handelt.
Die Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen werden von der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz im Altlastenverzeichnis erfasst.
Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis
Bei berechtigtem Interesse wird hieraus Auskunft erteilt. Mit folgendem Antrag erhalten Sie Auskunft auf dem Altlastenverzeichnis. Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem Zeitaufwand. Die Gebühr bewegt sich in der Regel zwischen 26,50 € und 106,00 €.
Infos zu momentanen altlastenbedingten Grundwasserverunreinigungen
Ansprechpartner/in
- Fachdienst Umwelt u. Straße - Abfallbeseitigung

Kreishaus Diepholz
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1264
Fax: 05441 976-1760
Dokumente
Links
- Nds. MI: Gutachten zur Kommunalstruktur in Niedersachsen
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Altlastenbedingte Grundwasserbelastungen
- Geodatenportal GeoWeb Landkreis Diepholz
- Kommunales Umweltportal Niedersachsen (Kommunales PortalU)














