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Neue Vorschrift für Polenreisende
10.04.2008Der BürgerService des Landkreises Diepholz weist auf eine wichtige neue Vorschrift für Polenreisende hin:
Nach dem aktuellen polnischen Straßenverkehrsgesetz vom 10. Oktober 2007 muss der Führer eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges eine Erlaubnis/Bescheinigung auf seinen Namen vorweisen können, die ihn als Berechtigten zum Führen dieses Fahrzeuges ausweist; es sei denn, er ist selber der Halter oder der Halter sitzt mit ihm im Fahrzeug.
Ein Muster für eine entsprechende Bescheinigung können sie unten als PDF-Dokument abgerufen. Die Vorschrift sollte unbedingt beachtet werden, damit man nicht Gefahr läuft, dass die Reisekasse unerwünscht geschmälert wird.
Ansprechpartner/in
- Fachdienst 31 - BürgerService und Straßenverkehr Diepholz

Gebäude "Alte Post" (Ecke Wellestr.)
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Fax: 05441 976-1786
E-Mail: buergerservice@diepholz.de














