Formen der Kindertagesbetreuung sind
- Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen)
- Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren)
Kindertagespflege ist ein ergänzender Baustein zur institutionellen Kinderbetreuung. Das Land Niedersachsen unterstützt mit dem Programm "Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen" den quantitativen und qualitativen Ausbau der Infrastruktur für Familien insbesondere der unter Dreijährigen. Informationen hierzu finden Sie unter www.familien-mit-zukunft.de.
Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen erhalten Sie bei den im Landkreis Diepholz zuständigen Familien- und Kinderservicebüros bzw. den Vermittlungs- und Kontaktstellen der kreisangehörigen Kommunen.
Bei den Familien- und Kinderservicebüros erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich ebenfalls bei den kreisangehörigen Kommunen innerhalb des Landkreises Diepholz informieren.
Weiterhin steht Ihnen hierfür ein Kinderbetreuungsführer (siehe unten) der jeweiligen Kommune im Landkreis Diepholz zur Verfügung.
Ansprechpartner in den Familien- und Kinderservicebüros und Vermittlungs- und Kontaktstellen im Landkreis Diepholz erhalten sie hier.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch vom Team Kindertagesbetreuung des Fachdienstes Jugend des Landkreises Diepholz:
Das Team Kindertagesbetreuung hat in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen die Aufgabe, ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes und ausreichendes Kindertagesbetreuungsangebot, bestehend aus Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Hort, Krippe) und Kindertagespflege, im Landkreis Diepholz sicherzustellen.
Im Rahmen von Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wird den Sorgeberechtigten durch Übernahme der Kindertageseinrichtungsgebühr und der Kindertagespflegekosten die Inanspruchnahme dieser Angebote ermöglicht. Die Bearbeitung dieser Leistungen erfolgt vor Ort durch die kreisangehörigen Kommunen.