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Einbürgerung


Allgemeine Informationen

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Einbürgerung für eine einzelne Person kostet 255,00 Euro, die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet 51,00 Euro.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?
 

Wenn Sie diese Punkte bejahen können, und Sie Interesse an einer weitergehenden Beratung haben, können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch die Einzelheiten klären, da es in vielen Bereichen Ausnahmen gibt, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Die Beratung ist immer kostenlos.


Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Herr Rolf Napp vCard
Fachdienst 32 Sicherheit und Ordnung - Diepholz->Personenstandswesen (Team 5)
Kreishaus Diepholz, Zimmer C017
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4028
Fax: 05441 976-1738
E-Mail:
Aufgaben:
Teamkoordinator

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PDF-Dokument
Einbürgerungsverfahren (26 kB)


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