In einem so genannten Stiftungsgeschäft bestimmt der Stifter den Namen, den Sitz und die Organe der Stiftung und verpflichtet sich, sie mit einem Stiftungsvermögen (meist Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien) auszustatten, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert wird. Eine gleichfalls vom Stifter vorgegebene Stiftungssatzung regelt die innere Organisation. Es sind Errichtungen unter Lebenden oder auch in einem Testament möglich.
Die Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung. Stiftungsbehörde ist in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2005 das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich die künftige Stiftung ihren Sitz haben soll. Bei kirchlichen Stiftungen erfolgt die Anerkennung im Einvernehmen mit der Kirchenbehörde.
Für Stiftungen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben sollen, sind Stiftungsgeschäft und Satzung bei der Stiftungsbehörde einzureichen. Es wird empfohlen, bereits vor der endgültigen Antragstellung mit der Behörde Kontakt aufzunehmen. Die Anerkennung für die Stiftung wird erteilt, wenn die stiftungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Stiftungsaufsicht des Landes stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, dass Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit der Mitglieder der Stiftungsorgane nicht beeinträchtigt werden. Sie gewährleistet, dass der Wille der oder des Stiftenden dauerhaft eingehalten oder nicht mehr als notwendig verändert wird.
Unter dem Internetauftritt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport können weitere Hinweise sowie auch verschiedene Muster zu Stiftungen eingesehen werden.
Landkreis Diepholz
Springe direkt zu: Serviceseiten:Errichtung von Stiftungen
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Navigation
- Startseite
- Der Landkreis
- Bürgerinformation im Landkreis
- Wirtschaft & Tourismus
Weitere Informationen
Veranstaltungen
So, 19.05.13, 10 - 18 Uhr
25 Jahre Tierheim Lindern
Tierheim Lindern, Veranstalter: Tierschutzverein Sulingen und Umgebung e.V.
Mo, 20.05.13, 11 - 18 Uhr
Mühlenfest 2013 an der Windmühle Labbus
Windmühle Labbus, Veranstalter: Mühlenverein Labbus e.V.
Di, 21.05.13, 9 - 16 Uhr
Beratungstag für Unternehmen über die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke, Veranstalter: IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke
25 Jahre Tierheim Lindern
Tierheim Lindern, Veranstalter: Tierschutzverein Sulingen und Umgebung e.V.
Mo, 20.05.13, 11 - 18 Uhr
Mühlenfest 2013 an der Windmühle Labbus
Windmühle Labbus, Veranstalter: Mühlenverein Labbus e.V.
Di, 21.05.13, 9 - 16 Uhr
Beratungstag für Unternehmen über die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke, Veranstalter: IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke
Schnell gefunden
Nach oben









