Landkreis Diepholz

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Tierveranstaltung-Genehmigung


Allgemeine Informationen

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden


Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz vCard
Grafenstr. 3
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1862
Fax: 05441 976-1744
E-Mail:
Das Geschäftszimmer befindet sich im Raum G 001


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So, 19.05.13, 10 - 18 Uhr    
25 Jahre Tier­heim Lin­dern
Tierheim Lindern, Veranstalter: Tierschutzverein Sulingen und Umgebung e.V.

Mo, 20.05.13, 11 - 18 Uhr    
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Windmühle Labbus, Veranstalter: Mühlenverein Labbus e.V.

Di, 21.05.13, 9 - 16 Uhr    
Be­ra­tungs­tag für Un­ter­neh­men über die An­er­ken­nung aus­län­di­scher Bil­dungs- und Be­rufs­ab­schlüsse
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