Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Die zuständige Stelle kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn
- die Anwendung vorgesehen ist
- an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen und
- die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.
Die Genehmigung wird mit den erforderlichen Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und zum Schutz vor sonstigen schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, verbunden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
- Geltungsdauer: 3 Jahre
(Regelfrist)
Zu beachten ist ferner, dass eine Genehmigung zur Anwendung eines Pflanzenschutzmittels an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, aus denen Lebensmittel gewonnen werden können, nur erteilt werden darf, wenn die zu erwartenden Rückstände durch eine Höchstmenge in der Rückstands-Höchstmengenverordnung abgedeckt sind und die gewonnenen Lebensmittel nur in geringfügigem Umfang zur täglichen durchschnittlichen Verzehrmenge beitragen.
Vor Erteilung der Genehmigung holt die zuständige Stelle eine Stellungnahme des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 12.04.2011