Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Heimgesetzes (HeimG) zuständig. Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.
Aufgaben
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Beseitigung der Mängel durch Anordnungen und Auflagen (möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung)
- Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung
- umfassender Beratungsauftrag für Bewohner und Angehörige sowie die Mitarbeiter und Träger der Heime (gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes)
- Bildung von Arbeitsgemeinschaften zusammen mit den Verbänden der Pflegekassen, mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern, in denen sie ihre Arbeit miteinander abstimmen









