Landkreis Diepholz

Springe direkt zu: Serviceseiten:
Suchen

Biosphärenreservate


Allgemeine Informationen

Seit 1998 ist das "Biosphärenreservat" im Bundesnaturschutzgesetz als eigene Schutzgebietskategorie (wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete etc.) aufgenommen.

Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund 56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet.

Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen gemeinsam mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen eine wirtschaftliche Form der Landnutzung entwickelt und umgesetzt werden soll, die zugleich dem Schutz und der Pflege einer lebenswürdigen Umwelt und bestimmter Lebensräume für Pflanzen und Tiere dient.

Außerdem sollen Biosphärenreservate Forschungs- und Bildungszwecken dienen.

Um allen Zielen gerecht werden zu können, gliedern sie sich - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in verschiedene Zonen. Biosphärenreservate sind rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

  1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

Die Ziele des Biosphärenreservats gehen weit über den Schutz der Natur hinaus. Es soll Chancen für ein neues Miteinander von Mensch und Natur und Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung der Region eröffnen. So findet sich im Biosphärenreservatsgesetz eine Reihe von Aussagen zu regionalen Belangen, zur Förderung der regionalen Entwicklung, zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Akteure im Gebiet und zur Einwerbung von Fördergeldern. Aber auch die gebietsbezogene Information, Umweltbildung und Forschung gehören zu den gesetzlich verankerten Zielen des Biosphärenreservats. Für die touristische Entwicklung des Gebiets gibt das Biosphärenreservat neue Impulse.

An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage

Die einzelnen Voraussetzungen und die Schutzerfordernisse für Biosphärenreservate ergeben sich aus § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Mit dem Biosphärenreservatsgesetz wurde der niedersächsischen Mittelelbe ein Schutz zuteil, der in dieser Weise in der Bundesrepublik Deutschland noch an keiner anderen Stelle verwirklicht worden war und der das Fundament für ein neues Miteinander von Mensch und Natur im Elbetal gelegt hat. Mit dem Gesetz wurden gleichzeitig auch die Anforderungen aus der Vogelschutzrichtlinie (pdf) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) (pdf) der EU elbtalspezifisch umgesetzt.


Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Herr Jan Kanzelmeier vCard
Fachdienst 67 Kreisentwicklung->Naturschutz
Fachdienst 67 Kreisentwicklung->Stiftung Naturschutz
Fachdienst 67 Kreisentwicklung->Geschäftsstelle (67)
Fachdienst 67 Kreisentwicklung->Fachdienstleitung (67)
Kreishaus Diepholz, Zimmer A253
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1460
Fax: 05441 976-1762
E-Mail:
Aufgaben:
stlv. Fachdienstleiter


zurück



Navigation


Weitere Informationen

Veranstaltungen

Di, 21.05.13, 9 - 16 Uhr    
Be­ra­tungs­tag für Un­ter­neh­men über die An­er­ken­nung aus­län­di­scher Bil­dungs- und Be­rufs­ab­schlüsse
IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke, Veranstalter: IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke

Di, 21.05.13, 16:30 Uhr    
Sit­zung des Kreis­be­hin­der­ten­bei­ra­tes
Blockener Str. 6, 28816 Stuhr, Rathaus Stuhr, Veranstalter: Kreisbehindertenbeirat

Di, 21.05.13, 19 Uhr    
Sit­zung Samt­ge­mein­de­rat Sie­den­burg
Hotel-Restaurant Deutsches Haus, Siedenburg, Veranstalter: Samtgemeinde Siedenburg

Weitere Veranstaltungen


Kurz notiert

Baulasten Online

Kfz-Wunschkennezeichen und Feinstaubplakette

Medizin-Stipendium

GeoWeb Landkreis Diepholz

Bildungspaket

Bürgermut

Wirtschaftsstandortbroschüre

VBN

Logo PendlerPortal

Stadt Diepholz


Schnell gefunden



Nach oben