Landkreis Diepholz

Springe direkt zu: Serviceseiten:
Suchen

Tierkörperbeseitigung


Allgemeine Informationen

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Rechtsgrundlage
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 29.03.2011


Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz vCard
Grafenstr. 3
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1862
Fax: 05441 976-1744
E-Mail:
Das Geschäftszimmer befindet sich im Raum G 001


zurück



Navigation


Weitere Informationen

Veranstaltungen

Di, 21.05.13, 9 - 16 Uhr    
Be­ra­tungs­tag für Un­ter­neh­men über die An­er­ken­nung aus­län­di­scher Bil­dungs- und Be­rufs­ab­schlüsse
IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke, Veranstalter: IHK Hannover, Geschäftsstelle Syke

Di, 21.05.13, 16:30 Uhr    
Sit­zung des Kreis­be­hin­der­ten­bei­ra­tes
Blockener Str. 6, 28816 Stuhr, Rathaus Stuhr, Veranstalter: Kreisbehindertenbeirat

Di, 21.05.13, 19 Uhr    
Sit­zung Samt­ge­mein­de­rat Sie­den­burg
Hotel-Restaurant Deutsches Haus, Siedenburg, Veranstalter: Samtgemeinde Siedenburg

Weitere Veranstaltungen


Kurz notiert

Baulasten Online

Kfz-Wunschkennezeichen und Feinstaubplakette

Medizin-Stipendium

GeoWeb Landkreis Diepholz

Bildungspaket

Bürgermut

Wirtschaftsstandortbroschüre

VBN

Logo PendlerPortal

Stadt Diepholz


Schnell gefunden



Nach oben