Auszug - Wahl eines Mitglieds in den Grundstücksverkehrsausschuss gemäß § 41 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Kreistagsabgeordneter Könemund teilt mit, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen dem Beschluss nicht zustimmen werde. Man sei aufgrund der Berichterstattung der Presse sowie der beschriebenen Politik des Landvolkes verunsichert. Auch die Landwirtschaftskammer habe keine Stellungnahme abgegeben, die die Unsicherheiten ausräume. Nicht nur das Landvolk vertrete die Landwirtschaft, auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Alternativen wären vorhanden.
Landrat Bockhop macht deutlich, dass die Neubesetzung des Grundstückverkehrsausschusses nicht auf Vorschlag der Verwaltung, sondern auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer erfolge. Damit müsse man umgehen. Herr Runge als Person sei nicht betroffen. Er habe es verdient einstimmig gewählt zu werden. Er weise deshalb auf die Möglichkeit hin, sich zu enthalten.
Beschluss:
Zum Mitglied des Grundstücksverkehrsausschusses im Sinne des § 41 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird für das ausgeschiedene Mitglied Herrn Lothar Lampe, Hünenheide 3, 49406 Drentwede,
Herr Theo Runge, Hauptstraße 24, 49457 Drebber,
gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 46
Enthaltungen: 9