Auszug - Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung gem. § 138 NKomVG für die Vertretung des Landkreises Diepholz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Mit dem in der Anlage beigefügten Beschluss wird gem. § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG die Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Landkreises Diepholz in Unternehmen und Einrichtungen festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig