Auszug - Beschlussfassung gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Seniorenbeirates und Pflichtenbelehrung
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Wortprotokoll |
Durch Kreistagsbeschluss vom 20.10.2014 wurden die o. g. Richtlinien wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 3 der o. a. Richtlinien wird um Satz 2 ergänzt:
Ausnahmen können in begründeten Fällen zugelassen werden. Hierüber hat der Seniorenbeirat zu beschließen.
Der Beirat beschließt mehrheitlich Frau Ursula Born – anwesend – und Herrn Immoor in den Seniorenbeirat unter dieser Ausnahmeregelung aufzunehmen.
Hiernach erfolgt die Pflichtenbelehrung von Frau Born, Herrn Heider und Herrn Habelmann
durch den stellvertretenden FD-Leiter Herrn Norzel - FD Soziales - . Dieser erläutert den
Sinn und Zweck der Pflichtenbelehrung, liest die Vereidigungsformel vor und besiegelt den
Akt per Handschlag. Die Vereidigung von Herrn Immoor wird nachgeholt.
Herr Norzel händigt Unterlagen zur Verpflichtung und Pflichtenbelehrung aus (Auszug NKomVG u. STGB).