Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzender Dr. Dr. Griese begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und bittet diese ihre Fragen zu stellen.
Herr Uwe Overhoff stellt Fragen zur Situation der Krankenhäuser im Landkreis Diepholz:
1. Was passiert mit Patienten, die am Tage in Sulingen orthopädisch operiert werden und
anschließend abends, nachts oder am Wochenende Probleme haben. Wer ist für die
Nachsorge zuständig?
2. Er meint, bereits 2014 hätten zwei Kreistagsabgeordnete gesagt, dass ein Krankenhaus
geschlossen werde, und vermutet in diesem Zusammenhang, dass sie besser als andere
informiert und ehrlicher seien.
3. Ist es im Rahmen des umfassenden Vertrauens gegenüber den Planungen der Alexianer
bekannt, dass diese die Beschäftigten aufgefordert haben, zusätzliche Leistungen
anzubieten?
Frau Gertrud Siemers fragt, ob es zutreffend sei, dass die Vertragsbindung zwischen dem Landkreis Diepholz und den Alexianern im Jahr 2016 auslaufe?
Herr Andreas Albers stellt folgende Fragen:
1. Gibt es die prinzipielle Möglichkeit, dass Kliniken aus dem Klinikverbund entlassen werden
können und die Verantwortung alleine tragen?
Wenn ja, wann ist das frühestens möglich?
2. Im Juli 2015 hätten die Kreistagsabgeordneten einen anderen Beschluss gefasst. Warum
haben der Landrat und Herr Meyer (CDU) nicht auf die Umsetzung 1:1 gedrungen?
3. Ab wann soll die Umstrukturierung erfolgen und wann ist sie abgeschlossen?
4. Was passiert mit den Patienten aus dem Südkreis, die nachts nicht mehr in den
Krankenhäusern betreut werden?
Landrat Bockhop antwortet auf die gestellten Fragen.
Zur ersten Frage von Herrn Overhoff bezüglich der OP-Nachsorge könne er keine Auskunft geben, da es sich um eine medizinische Frage und ärztliche Entscheidung handeln würde.
Zur Frage nach der möglichen besseren Information von Kreistagsabgeordneten zur Krankenhausthematik stellt er klar, dass sämtliche Kreistagsabgeordnete ehrlich seien und selbstverständlich verschwiegen mit Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen umgehen würden.
Landrat Bockhop bestätigt, dass seitens des Alexianer Klinikverbundes, Anregungen zum Umstrukturierungsprozess der Krankenhäuser, von den Mitarbeitern erbeten worden seien. Dies bedeute, dass sich der Klinikverbund auf die Kompetenz der Mitarbeiter verlasse und diese absolut anerkanne, was er ausgesprochen positiv sehe.
Landrat Bockhop antwortet auf die Frage von Frau Siemers, dass es keine auslaufende Vertragsbindung und keine zeitliche Befristung zwischen dem Landkreis Diepholz und dem Alexianer Klinikverbund gebe. Leider würden immer wieder Gerüchte zur aktuellen Situation für Unruhe sorgen, merkt er an. Es gehe um die Gesundheitsversorgung im gesamten Landkreis Diepholz und nicht um ein einzelnes Krankenhaus, stellt er fest. Er wünsche sich, dass entsprechende Gerüchte umgehend an die Geschäftsführung der Alexianer Landkreis Diepholz GmbH weitergegeben würden, damit sofort reagiert werden könne.
Zu den Fragen von Herrn Albers antwortet Landrat Bockhop, dass eine Patientenbindung an ein gesamtes Netzwerk gewünscht sei. In diesem Zusammenhang sollen alle drei Krankenhäuser in einem gemeinsamen Konzept eingebunden werden. Dies würde dem Beschluss des Kreistages, vom 13.07.2015, entsprechen. Die Entscheidung der Kreistagsabgeordneten sei über Monate vorbereitet worden. Viele Gespräche seien als Minderheitsgesellschafter geführt worden. Hierbei wäre zu beachten, dass der Landkreis Diepholz keine Mehrheit und keine medizinische Kompetenz habe. Irritiert reagiert Landrat Bockhop darauf, dass scheinbar Informationen aus nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzungen weitergetragen worden seien. Abschließend liest er den Beschluss des Kreistages, vom 13.07.2015, zur Erklärung, teilweise vor.
Landrat Bockhop erklärt ausdrücklich, das Hauptziel sei eine dauerhafte Gesundheitsversorgung für den Landkreis Diepholz. Der neue Geschäftsführer der Alexianer Landkreis Diepholz GmbH, Herr Lorenz, habe sich im Kreisausschuss und in den Krankenhäusern persönlich vorgestellt und über seine anstehenden Aufgaben informiert, was sehr positiv aufgenommen worden sei. In diesem Zusammenhang merkt er an, dass die Kreistagsabgeordneten überwiegend keine medizinische Kompetenz hätten und für diesen Bereich die angestellten Ärzte ihre Erfahrungen und Stellungnahmen eingebracht hätten. Der Aufbau von Gesundheitssystemen im ländlichen Raum sei schwierig, ergänzt er.
Herr Wilhelm Nuttelmann stellt folgende Fragen:
1. Ist die Zulassung des Verletztenartenverfahrens nur bis zum 31.12.2015 geduldet?
2. Werden die Krankenhäuser Diepholz und Sulingen, wenn die Umstrukturierung nicht
funktioniert, geschlossen?
3. Das Vertrauen in die Sulinger Klinik war da, ist das nun der Dank an die Bevölkerung?
Frau Christa Lobner stellt folgende Fragen:
1. Warum wird der chirurgische Hauptstandort nach Bassum verlegt und kommt bzw. bleibt
er nicht in Sulingen? Unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit würden die Kosten 2 Mio. €
höher sein, wenn dies nach Bassum verlegt werde.
2. Warum wird der doch erfolgreiche und etablierte Krankenhausstandort Sulingen
geschwächt?
Anschließend meldet sich Herr Albers zu Wort und fragt Landrat Bockhop, welche Reaktion er von den Bürgern aus Sulingen erwarte. Es seien zusätzliche Kosten für einen Hubschrauberlandeplatz in Bassum erforderlich, obwohl dieser in Sulingen vorhanden sei. Herr Albers hinterfragt das „Veto-Recht“ des Landkreises.
Landrat Bockhop antwortet, er wünsche sich, dass die Bürger und Bürgerinnen ihre Krankenhäuser auch annehmen und nutzen. Dennoch würden viele auch Krankenhäuser außerhalb des Landkreises aufsuchen. Gleichzeitig müssen die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften, für den Bereich des Verletztenartenverfahrens, beachtet werden.
Zu den Fragen von Herrn Nuttelmann antwortet Landrat Bockhop, die Vermutung, dass Verletztenartenverfahren wäre nur bis zum 31.12.2015 geduldet, sei nicht korrekt. Richtig sei, dass die Berufsgenossenschaft eine Frist (31.12.2015) zur Erstellung eines Konzeptes, wie das Verletztenartenverfahren ausgeübt werden soll, gegeben habe. Dies würden die Fachleute entwickeln. Landrat Bockhop fügt hinzu, dass es immer neue Vorgaben und Standards gebe.
Die große Akzeptanz des Krankenhauses Sulingen sei ihm bewusst, dennoch werde es einen Wechsel des chirurgischen Hauptstandortes nach Bassum geben. Landrat Bockhop bemerkt, dass niemand momentan wisse, ob der „Status Quo“ von drei Krankenhäusern auf Dauer gehalten werden könne und es voraussichtlich immer einen Kampf um die Patienten geben werde.
Die Fragen von Frau Lobner beantwortet Landrat Bockhop damit, dass bei Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser auch mit Blick in die Zukunft die Verlegung der Unfallchirurgie nach Bassum voraussichtlich wirtschaftlicher sei. Gleichzeitig sei für die Zukunft nicht sicher, ob Patienten aus dem Nordkreis evtl. ein Bremer Krankenhaus aufsuchen würden, statt nach Bassum zu gehen. Auch in Bremen würden die dortigen Krankenhausstrukturen intensiv beobachtet und diskutiert, ergänzt er.
Erwartungsgemäß würden weiterhin große Beträge, für die Krankenhäuser im Landkreis Diepholz, zu investieren sein.
Nochmals weist Landrat Bockhop darauf hin, dass die Aufgaben der Gesundheitsversorgung im Landkreis Diepholz, sowie die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser, im Beschluss des Kreistages, vom 13.07.2015, enthalten seien. Dies schließe zum einen leider keine Standortsicherheit ein, würde jedoch zum anderen auch keinen individuellen Standort betreffen.