Auszug - Änderung der Satzung des Landkreises Diepholz über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder erhält in § 2 Abs. 2 folgende Fassung:
Neben der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € pro Sitzung gezahlt. Die Höchstzahl der abrechnungsfähigen Sitzungsgelder beträgt im Kalenderjahr 2015 pro Kreistagsabgeordnetem insgesamt
84 Sitzungsgelder.
Die Änderungssatzung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Diepholz in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 wieder außer Kraft.
Ab 01.01.2016 tritt die Ursprungssatzung vom 01.07.2013 wieder in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig