Auszug - Keine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes "Sulinger Moor und Maasener Moor"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Tänzer erläutert, im Zuge der Flächennutzungsplanung der Stadt Sulingen hat sich herausgestellt hat, dass die Beschreibung in der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht der Kartendarstellung entspricht. Daraufhin wurde entschieden, ein Verfahren zur Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes einzuleiten. Im Beteiligungsverfahren hat ein Eigentümer eingewendet, dass vor einer Neuabgrenzung das bevorstehende Flurbereinigungsverfahren abgewartet werden soll. Dieser Auffassung hat sich die Verwaltung angeschlossen, weil sich hierdurch weitere Grenzänderungen ergeben können. Eine zwingende Notwendigkeit zur Durchführung des eingeleiteten Verfahrens besteht nicht, da die betroffenen Grundstücke, die hinzugezogen werden sollten, bereits einen gesetzlichen Schutz genießen (Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und Wald).
Herr Helms erkundigt sich, ob durch eine Grenzänderung Auswirkungen für landwirtschaftliche Bauvorhaben möglich sind. Herr Tänzer verneint dies.
Beschluss:
Das Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Sulinger Moor und Maasener Moor“ wird nicht weitergeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig