Auszug - Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke" in der Stadt Bassum und in der Samtgemeinde Schwaförden, Landkreis Diepholz (FFH 280)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In dieses Thema hat Herr Tänzer bereits unter Punkt 5 eingeführt.
Herr Lütjen teilt mit, dass mehrere Interessierte bei ihm nachgefragt hätten, ob sich ein so schmaler Streifen als Naturschutzgebiet lohnen würde. Prägend ist hier das Fließgewässer. Wasser ist die Grundvoraussetzung für viele Tierarten. Unterschiedliche Korridore werden durch das Gewässer vernetzt. Für viele Tiere sind es Rückzugsorte, die in der Kulturlandschaft nicht mehr häufig vorkommen. Die Ausweisung dieses Schutzgebietes ist durch die Qualität dieses schmalen Gebietes sinnvoll und erforderlich.
Herr Tänzer führt aus, dass eine Besonderheit des Gebietes darin liegt, dass eine Wasserscheide vorhanden ist. Ziel ist durch die Flurbereinigung 150 ha der Stiftung Naturschutz zur Verfügung zu stellen.
Herr Könemund ergänzt, dass der Maßnahmenplan der praktischen Umsetzung der Gebietsziele dient.
Herr Tänzer teilt mit, dass zunächst die FFH-Gebiete bis Ende 2018 auszuweisen sind. Daran schließt sich die Maßnahmenplanung an. Hierbei steht im Vordergrund, welche Entwicklungsziele wichtig und gut für das Gebiet sind. Das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat bei den Landkreisen die benötigten Mittel für die Maßnahmenplanung zur Beantragung von EU-Fördermitteln abgefragt.
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke“ in der Stadt Bassum und in der Samtgemeinde Schwaförden, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig