Auszug - Bericht der Verwaltung - Sachstand Afrikanische Schweinepest - Sachstand digitale Alarmierung - Sonstiges
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Wortprotokoll |
Herr Speckmann, Leiter des Fachdienstes Bevölkerungsschutz, stellt anhand der als Anlage 1 beigefügten PowerPoint Präsentation den Sachstand zur digitalen Alarmierung vor.
Herr Iven erkundigt sich, was mit den alten Sirenen passiert. Herr Speckmann informiert, dass die Entscheidung bei der jeweiligen Kommune liegt. Die analogen Sirenen können nachgerüstet werden. Zudem ist eine Testphase geplant, in der die digitalen und die analogen Meldeempfänger parallel noch bis zu 12 Monate laufen sollen. Erst danach müssten sich die Kommunen entscheiden, ob die Sirenen beibehalten werden sollen.
Herr Schnieder fragt nach, wie viele Meldeempfänger es geben wird und warum keine Rückmeldung möglich ist und inwieweit es dabei zu Verzögerungen kommen kann.
Herr Speckmann führt aus, dass es ca. 3.000 digitale Meldeempfänger geben wird. Zunächst werden die Leitstelle und der Rettungsdienst ausgestattet. Den Kommunen ist der Umfang der Beschaffung von digitalen Meldeempfängern freigestellt. Eine Rückmeldefunktion sei nach Abstimmung mit den Feuerwehren einsatztaktisch nicht notwendig und würde unverhältnismäßig hohe zusätzliche Kosten bei der Beschaffung und Unterhaltung verursachen. Zudem sei in der Leitstelle kein Personal, das sich mit den Rückmeldungen beschäftigt.
Kreisbrandmeister Wessels bestätigt dies und erläutert, warum bei einer Erstalarmierung eine Rückmeldefunktion nicht erforderlich sei.
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 - TOP 8 Digitale Alarmierung (694 KB) |