Auszug - Wohnraumförderprogramm des Landkreises Diepholz
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms des Landkreises Diepholz ist eine Mittelverwendung und -abrechnung über die tatsächlich erbrachten Bauleistungen der in der Vorlage genannten Bauvorhaben der Gemeinde Weyhe sowie der Städte Syke und Diepholz bis zum 31.12.2019 möglich. Die Förderung für Bauvorhaben der Stadt Syke wird auf 100.000 € begrenzt. Eine weitere Übertragung von Restmitteln in das Jahr 2020 oder eine Ausweitung der Förderung auf weitere außer den genannten Bauvorhaben findet nicht statt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig