Auszug - Bestätigung der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes und Bestätigung der Bestimmung eines Vorstandsmitgliedes zum Vorstandsvorsitzenden bei der Kreissparkasse Syke
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Diepholz als Träger der Sparkasse stimmt gemäß § 9 Abs. 2 Nds. Sparkassengesetz (NSpG) dem Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Syke vom 18. März 2019 zu,
Herrn Jens Bratherig
für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 zum Mitglied des Vorstandes zu bestellen.
Gleichzeitig stimmt der Kreistag gemäß § 16, Abs. 2 NSpG dem Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Syke vom 18. März 2019 zu,
Herrn Jens Bratherig
für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 zum Vorsitzenden des Vorstandes zu bestimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig