Auszug - Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Zentralklinikums für den Landkreis Diepholz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Kreistagsvorsitzende Dörte Meyer stellt ein mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmtes Verfahren für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte vor. Hiernach soll für die TOP 41.1., 41.2, 41.2, 41.3 und 41.4 ein Vertreter der antragstellenden Fraktion den jeweiligen Antrag noch einmal begründen. Erwiderungen der anderen Fraktionen auf die Anträge seien nicht vorgesehen bzw. erfolgten dann in den Haushaltsreden der Fraktionen.
Es gibt keinen Widerspruch aus der Runde der Kreistagsmitglieder, alle sind mit diesem Verfahren einverstanden.
Beschluss:
Der Landkreis Diepholz will seiner Verantwortung und gesetzlichen Verpflichtung für die Krankenhausversorgung weiterhin nachkommen und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung dauerhaft sicherstellen.
Dazu beschließt der Kreistag des Landkreises Diepholz die Planung und zügige Errichtung eines Zentralklinikums. Für die Ziel- und Umsetzungsplanung sind im Haushalt 2020 4,0 Mio. € sowie im Investitionsprogramm für 2021 4 Mio. €, für 2022 5 Mio. € und für 2023 7 Mio. € bereitzustellen.
Der Landrat wird beauftragt, die Planung aufzunehmen, entsprechende Zuwendungsanträge beim Land Niedersachsen zu stellen und mit der Standortsuche zu beginnen. Als Lenkungsgruppe für die Planung fungiert der Kreisausschuss.
Bei der Planung für ein Zentralklinikum sind die in der Sitzungsvorlage VO/2019/296 aufgeführten Eckpunkte zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 58
Nein-Stimmen: 3