Vorlage - VO/2010/095
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Beschlussvorschlag:
Den von der Verwaltung im Rahmen der Erstellung des Masterplans „Erneuerbare Energien“ erarbeiten Entwurf eines Standortkonzeptes Windenergie nimmt der Kreisausschuss zur Kenntnis.
Die im Masterplan vorgeschlagene Steuerung der Windenergie sowie das Konzept zur Steuerung des Repowering mit den Instrumenten der Raumordnung soll jedoch in Anerkennung des mehrheitlichen Willens der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden nicht weiter verfolgt werden.
Sachverhalt:
Der Masterplan „Neue Energien“ ist für die Themenbereiche Photovoltaik, Biomasse und Windenergie fertiggestellt.
Für die Bereiche Photovoltaik und Biomasse liegen abschließende Beschlüsse des Kreisentwicklungsausschusses sowie des Kreisausschusses vor (vgl. VO/ 2010 / 005 und VO / 2010 / 046).
Offen geblieben ist bisher eine Beschlussfassung zum Vorschlag der Verwaltung bzgl. Umsetzung des Masterplans zum Thema Windenergie. Mit dem Beschluss vom 5. März 2010 hat der Kreisausschuss auf Empfehlung des Kreisentwicklungsausschusses die Verwaltung beauftragt, bei den kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden einen Meinungsbildungsprozess anzuschieben. Anschließend sollte das Ergebnis erneut innerhalb der Kreispolitik beraten werden.
Es ging um die Frage, ob die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, den Vorschlag der Kreisverwaltung mittragen würden, die Erkenntnisse des Masterplans zum Thema Windenergie in ein kreisweites Standortkonzept münden zu lassen, das letztlich als Ziel der Raumordnung im Regionalen Raumordnungsprogramm festgesetzt würde. Anlass für diese Fragestellung war die Tatsache, dass sämtliche Windenergieanlagen im Landkreis in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund des Repowering erneut in den Fokus der Windanlagenbetreiber geraten werden. Das Repowering wird in den nächsten Jahren den Planungsdruck auf die Planungsträger weiter erhöhen, bietet andererseits – bei entsprechender Planung - aber auch die Chance einer Bereinigung der Landschaft.
Am 18. Mai 2010 hat der Fachdienst Kreisentwicklung zu diesem Thema eine Fachkonferenz organisiert, zu der alle Bürgermeister, alle Fachvertreter der Verwaltungen sowie politische Vertreter der Stadt- und Gemeinderäte eingeladen waren.
Der abschließende Eindruck der Konferenz war, dass die Mehrheit der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden einer Steuerung der Windenergie durch das Planungsinstrument Regionalplan des Landkreises ablehnend gegenüber stehen.
Die Konferenz diente dem Informationsaustausch zum Thema Repowering sowie einem Meinungsaustausch zu Pro und Contra einer landkreisweiten Steuerung. Eine abschließende Bewertung des Meinungsbildes war schon deshalb nicht möglich, weil nicht alle 15 Mitgliedskommunen des Landkreises öffentlich Position bezogen.
Im Anschluss an die Konferenz hat der Fachdienst Kreisentwicklung daher allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden angeboten, diesen Dialog fortzuführen. Gleichzeitig bat der Landkreis vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Beschlusses der Kreispolitik um eine offizielle Stellungnahme der kreisangehörigen Gemeinden bis Ende September 2010.
Bis heute sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Stadt / | Position | Unterstützung |
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Gemeinde Stuhr | Keine Stellungnahme abgegeben Anm. des FD 67: | Keine Aussage |
Gemeinde Weyhe | Die Gemeinde Weyhe begrüßt das Vorhaben des Landkreises, nach einheitlichen Kriterien die Flächeneignung für Windenergienutzung zu ordnen. Eine Festsetzung im RROP wird von der Gemeinde Weyhe befürwortet, wenn die Entwicklungsziele der Gemeinde aus dem derzeit gültigen F-Plan übernommen werden. | Ja |
Stadt Syke | Die Stadt Syke spricht sich gegen eine eigenständige und formell nach außen wirksame Planung für die Nutzung der Energie aus Windkraft durch den Landkreis Diepholz aus. Die Steuerung der Windenergie solle auch in Zukunft wie bisher ausschließlich über die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden erfolgen. | Nein |
Stadt Bassum | Die Stadt Bassum begrüßt den Masterplan als Arbeitshilfe für künftige planungsrechtliche Entscheidungen. Die Planungshoheit zur Steuerung der Windenergie will die Stadt Bassum jedoch in eigener Verantwortung wahrnehmen. | Nein |
SG Bruchh.-Vilsen | Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen hat insbesondere fachliche Aussagen des Masterplans bemängelt und mahnt eine fachliche Auseinandersetzung mit den Bauamtsleitern sowie der Bürgermeisterkonferenz an. | Nein |
Stadt Twistringen | Keine Stellungnahme abgegeben | Keine Aussage |
SG Schwaförden | Die Samtgemeinde Schwaförden stuft den Masterplan aufgrund seiner zur Zeit noch fehlenden Verbindlichkeit als entbehrlich ein. Da die Samtgemeinde über eine bestandskräftige Flächennutzungsplanung zum Thema Windkraft verfügt, sieht sie nicht die Notwendigkeit einer darüber hinausgehenden Darstellung in einem Masterplan. Die Samtgemeinde spricht sich für den Erhalt der eigenen Planungshoheit aus. | Nein |
SG Barnstorf | Die Samtgemeinde Barnstorf ändert aktuell den Flächennutzungsplan bzgl. Windkraft. Die Restriktionsanalyse der aktuellen Planänderung und der Entwurf des Masterplans kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, so dass die im Masterplan vorgeschlagenen Vorranggebiete nicht deckungsgleich mit der aktuellen Planänderung der Samtgemeinde sind. Die Samtgemeine Barnstorf würde eine Planung des Landkreises, die die Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde unterstützt, befürworten. Im vorliegenden Fall sei eine Hilfestellung für die gemeindeeigene Planung jedoch nicht gegeben, so dass das Standortkonzept Windkraft des Masterplan Neue Energien von Seiten der Samtgemeinde Barnstorf nicht unterstützt werden könne. Anm. des FD 67: | Nein |
Stadt Sulingen | Keine Stellungnahme abgegeben | Keine Aussage |
SG Siedenburg | Die SG Siedenburg spricht sich gegen eine Steuerung von Windenergievorrangstandorten auf Ebene der Regionalplanung aus. | Nein |
Stadt Diepholz | Keine Stellungnahme abgegeben | Keine Aussage |
SG Rehden | Keine Stellungnahme abgegeben | Keine Aussage |
Gemeinde Wagenfeld | Die Gemeinde Wagenfeld stellt heraus, dass sie den Belangen der Windenergie mit ihrer aktuellen Flächennutzungsplanung vollumfänglich Rechnung trägt. Die Gemeinde sieht keinen Bedarf für eine Änderung oder Ergänzung. Sollten sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, so könne die Gemeinde in bewährter Vorgehensweise die Nutzung der Windenergie steuern. Die Gemeinde Wagenfeld spricht sich gegen eine Steuerung auf der Ebene der regionalen Raumordnung aus. Anm. des FD 67: | Nein |
SG Kirchdorf | Nach Auffassung der Samtgemeindeverwaltung kann eine eventuelle Überplanung der aktuellen Standorte in der Samtgemeinde Kirchdorf nur sie selbst in Eigenverantwortung entscheiden, da das Instrument der Regionalplanung nur eine für den gesamten Landkreis geltende Planungsgrundlage zulasse. Die dann entwickelten Planungsinhalte können und werden nach Auffassung der Samtgemeinde nicht mit den individuellen Planungswünschen der Samtgemeinde übereinstimmen. Anm. des FD 67: | Nein |
SG „Altes Amt Lemförde“ | Aus Sicht der SG „Altes Amt Lemförde“ bestehen gegen den Inhalt und die Ziele des Masterplans keine Bedenken. Der Masterplan wird von der Samtgemeinde unterstützt. | Ja |
Ergebnis des Meinungsbildungsprozesses:
Unterstützung - 2 Kommunen
Ablehnung – 8 Kommunen
Keine Aussagen – 5 Kommunen
Die Mehrheit der kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden lehnt die Steuerung der Windenergie über das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises ab.
Hinweis des Fachdienstes 67 – Kreisentwicklung:
Neben den im Masterplan ausführlich beschriebenen fachlichen Gründen, die für eine Steuerung der Windenergie durch den Landkreis sprechen, gibt es zudem auch noch planungsrechtliche Gründe, die bisher noch nicht in die Diskussion eingeflossen sind:
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) von 2008 weist den Trägern der Regionalplanung die Aufgabe der Steuerung von Windenergie durch Festsetzung von Vorrang- und Eignungsflächen in den RROP zu.
Zitat Abschnitt 4.2 Abs. 4 Satz 1 LROP (Ziel der Raumordnung):
„Für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen.“
Zur Zeit läuft darüber hinaus das Beteiligungsverfahren zur Änderung des LROP. In diesem Änderungsentwurf wird der Steuerungsauftrag an die Regionalplanung weiter verfestigt. Im Änderungsentwurf greift das LROP den im Masterplan ausführlich beschriebenen Ansatz auf, durch Repowering einen Bereinigungseffekt der Landschaft erreichen zu können, indem hierfür „Repowering-Vorrangflächen“ ausgewiesen werden können:
Zitat des Änderungsentwurfs Abschnitt 4.2 Ziff. 4 Satz 6 (neuer Grundsatz):
„Soweit in einem Teilraum raumbedeutsame Einzelanlagen für die Windenergienutzung außerhalb von Vorrang- und von Eignungsgebieten Windenergienutzung errichtet und deren Standorte für Repowering-Maßnahmen nicht raumverträglich sind, sollen im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern und Projektbetreibern in den Regionalen Raumordnungsprogrammen geeignete, zusätzliche Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung ausschließlich für Repowering-Maßnahmen festgelegt werden.“
Im dem folgenden Satz vertieft der Änderungsentwurf des LROP den Auftrag an die Regionalplanung als Ziel der Raumordnung:
Zitat des Änderungsentwurfs Abschnitt 4.2 Ziff. 4 Satz 7(neues Ziel der Raumordnung)
„Für die zusätzlichen Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung, die nur für Repowering-Maßnahmen genutzt werden sollen, ist der Abbau von Altanlagen in einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Träger der Regionalplanung, den Standortgemeinden, den Grundeigentümern und den Rechteinhabern der Altanlagen näher festzulegen.“
Die landesplanerischen Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramms sehen somit die Planungshoheit für die Steuerung der Windenergie insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entwicklungen im Bereich Repowering bei den Trägern der Regionalplanung. Dieser landesplanerischen Vorgabe entspricht das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises nicht.
Der Landkreis Diepholz könnte mit der Steuerung der raumbedeutsamen Windenergieanlagen im RROP der zu erwartenden Entwicklung der Windenergie im Hinblick auf immer größere Anlagen sowie im Hinblick auf die Anforderungen für das Repowering Rechnung tragen. Der zu erwartende unverminderte Planungsdruck durch die Windenergie könnte durch die Regionalplanung mit geeigneten Planungsvorgaben und mit einheitlichen Kriterien gesteuert werden. Die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden erhielten eine zusätzliche Absicherung.
Die Regionalplanung des Landkreises hält daher an ihrer bisher vertretenen Position fest, eine Steuerung der Windenergie über die Instrumente der Raumordnung zu befürworten.
Spätestens bei der im Jahr 2014 anstehenden Fortschreibung des Regionalplans (Regionale Raumordnungsprogramme sind alle 10 Jahre neu aufzustellen) müsste das RROP generell an die Vorgaben der im Jahr 2008 geänderten Landesplanung angepasst werden. Das betrifft neben dem Themenbereich Windenergie auch weitere Themenfelder die entweder aufgrund geänderter Landesvorgaben oder auch aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen innerhalb des Landkreises angepasst werden müssten.
Dem aktuell, mehrheitlichen politischen Willen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, die Steuerung der Windenergie weiterhin ausschließlich über die Instrumente der Bauleitplanung vorzunehmen, trägt der Landkreis Diepholz entsprechend Rechnung.