Vorlage - VO/2013/079
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Beschlussvorschlag:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung 2013 wird in der in der Anlage dargestellten Fassung unter Berücksichtigung der sich aus den Beratungen ergebenden Änderungen beschlossen.
Das Investitionsprogramm und die mittelfristige Finanzplanung werden um die für die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehenen Maßnahmen ergänzt.
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Sachverhalt:
Durch die Umsetzung des Ergebnisses der Stellenbemessung im FD 51 ist durch die damit erforderliche Änderung des Stellenplanes der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die Änderung des Stellenplans wird in einer gesonderten Vorlage dargestellt.
Zusätzlich haben sich seit Beschluss der Haushaltssatzung Veränderungen sowohl im Bereich des Ergebnishaushaltes als auch im Bereich des Finanzhaushaltes und hier speziell im investiven Bereich ergeben, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich machen. Dies trifft dann auch auf das Investitionsprogramm und die mittelfristige Finanzplanung zu.
Im einzelnen werden folgende Änderungen in der Nachtragsplanung berücksichtigt:
Ergebnishaushalt:
FD 31:
Durch die Einführung eines neuen Kfz-Verfahrens entsteht ein Umstellungsaufwand von 8.000 € und ein zusätzlicher Schulungsaufwand in Höhe von 20.000 €.
FD 40:
Im Bereich der Schullastenausgleichs kommt es zu nicht vorhersehbaren Mehraufwendungen in Höhe von 205.000 €. Anfang 2013 von der Gemeinde Weyhe gemeldete Änderungen machten Nachberechnungen erforderlich.
Der Einsatz von Energiesparlampen wird vom BMU mit 139.446 € gefördert. Diese Mittel werden in Höhe von 61.184 € in den kreiseigenen Gebäuden und in Höhe von 78.262 € in den Schulliegenschaften eingesetzt. Die Summe ist sowohl als Ertrag als auch als Aufwand zusätzlich einzustellen.
FD 50:
Der Landkreis Diepholz übernimmt als freiwillige Leistung ab sofort - zunächst für die Dauer von 2 Jahren - die Kosten für Verhütungsmittel gemäß dem Antrag durch DIE LINKE vom 14.01.2013 (VO/2013/19). Hier sind Mehraufwendungen in Höhe von 20.000 €/Jahr einzuplanen.
Weiter ist die Verschiebung von Mitteln in Höhe von 500.000 € von der Hilfe zu Pflege in die Eingliederungshilfe erforderlich. Eine durch das Pfegeneuausrichtungsgesetz (PNG) angenommene Kostenverlagerung hat nicht stattgefunden.
FD 53:
Zur Finanzierung der Arbeit der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention wird der jährliche Zuschuss für die Diakonie, für Release e.V. und für den Caritasverband erhöht (VO/2013/086). Es entstehen jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 30.000 €.
FD 16:
Im Rahmen diverser Verfahren in Bauangelegenheiten in Düste hat der Landkreis Vergleiche abschließen müssen. Teilweise sind Verfahrenskosten fällig, die in der Höhe nicht eingeplant waren. Es entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 50.000 €
FD 66
Für die Altlastensanierung sind zusätzlich 25.000 € erforderlich.
Die Veränderungen haben folgende Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:
| Plan 2013 | Veränderungen | Nachtrag |
Erträge | 261.817.725 | + 139.446 | 261.957.171 |
Aufwendungen | 251.242.263 | + 497.446 | 251.739.709 |
Zuführung Rücklage | 10.575.462 | -358.000 | 10.217.462 |
Finanzhaushalt:
Laufende Verwaltungstätigkeit:
Die Veränderungen im Ergebnishaushalt wirken sich wie folgt aus:
| Plan 2013 | Veränderungen | Nachtrag |
Einzahlungen | 254.846.725 | + 139.446 | 254.986.171 |
Auszahlungen | 237.998.563 | + 497.446 | 238.496.009 |
Saldo | 16.848.163 | -358.000 | 16.490.163 |
Investiver Bereich
FD 12:
Für das VDI-Projekt sind in 2013 bereits 55.000 € eingeplant. Es ist vorgesehen, einige vorbereitende Maßnahmen, die zunächst für 2014 vorgesehen waren, jetzt doch schon in 2013 vorzunehmen. Hierfür sind Mehrauszahlungen in Höhe von 70.000 € erforderlich.
FD 20:
Zur Unterstützung der Kliniken im Landkreis Diepholz sind zusätzliche Investitionszuschüsse für 2013 in Höhe von 3,9 Mio. € und für 2014 in Höhe von 3,01 Mio. € vorgesehen. Für 2015 wird dem St.-Ansgar-Klinik-Verbund gleichzeitig ein Zuschuss in Höhe von 5.09 Mio. € in Aussicht gestellt und in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen (VO/2013/067).
FD 32:
Für die gesamte Erneuerung der Leitstelle Diepholz werden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 930.000 € benötigt. Bereitgestellt sind zurzeit 380.000 €. 550.000 € sind daher über den Nachtrag haushaltsrechtlich zur Verfügung zu stellen (VO/2013/075).
FD 40:
Für die Sanierungsarbeiten beim Theater am Gymnasium Syke sind im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 800.000 € veranschlagt (kleine Lösung). Unter Mitfinanzierung der Stadt Syke sind zusätzlich zur kleinen Lösung Mittel in Höhe von 800.000 € erforderlich, die aber in voller Höhe von der Stadt erstattet werden (VO/2013/038 bis 038-2).
FD 66:
Für die geplanten Straßenbaumaßnahmen sind in 2013 insgesamt 103.200 € mehr erforderlich als ursprünglich geplant. Teilweise erfolgen in 2014 noch Erstattungen. Einzelheiten sind in der beigefügten Liste aufgeführt.
Die Veränderungen im investiven Bereich wirken sich wie folgt aus:
| Plan 2013 | Veränderungen | Nachtrag |
Einzahlungen | 8.340.300 | + 15.800 | 8.356.100 |
Auszahlungen | 26.757.700 | + 4.639.000 | 31.396.700 |
Saldo | -17.417.400 | + 4.623.200 | -23.040.600 |
Finanzierungstätigkeit:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der Haushaltssatzung 2013 auf 4.919.238 € festgesetzt und auch vom MI genehmigt. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2013 lag der Jahresabschluss 2012 noch nicht vor, so dass hier Ergebnisse noch nicht berücksichtigt werden konnten. Mit dem Jahresabschluss 2012 wird ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 8.492.316,26 € festgestellt.
Somit sind für die im Nachtrag dargestellten Veränderungen zusätzliche Kredite nicht erforderlich.
Alle hier beschriebenen Maßnahmen sind in Veränderungslisten dargestellt, die als Anlage beigefügt sind.
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Mittelfristige Finanzplanung:
In der mittelfristigen Finanzplanung sind die Investitionszuschüsse für die Kliniken im Landkreis Diepholz eingeplant. Unter Berücksichtigung des Finanzmittelüberschusses ergibt sich folgender Planungsstand:
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| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Einzahlungen Investiv | -8.810.059 | -8.356.100 | -3.479.300 | -3.479.300 | -3.479.300 | ||
Auszhalungen investiv | 22.104.900 | 31.396.700 | 20.090.800 | 20.589.800 | 12.211.800 | ||
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| 13.294.841 | 23.040.600 | 16.611.500 | 17.110.500 | 8.732.500 |
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Saldo aus laufender Vwtätigkeit | 6.210.890 | 16.490.163 | 12.714.988 | 13.469.298 | 13.684.828 | ||
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| 4.350.000 | 4.220.000 | 4.200.000 | 4.100.000 |
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| 12.140.163 | 8.494.988 | 9.269.298 | 9.584.828 |
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Finanzierungsbedarf | 8.737.375 | 10.900.437 | 8.116.512 | 7.841.202 | -852.328 | ||
Festgesetzt Kreditermächtigung |
| 4.919.238 | 5.110.200 | 5.104.700 |
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Finanzmittelüberschuss aus 2012 |
| 8.492.316 | 2.541.117 |
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Überschuss für 2014 |
| 2.541.117 | -465.195 |
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Neuverschuldung |
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| -465.195 | -2.736.502 |
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Hiernach ergibt sich dann für die Jahre 2014 und 2015 eine Nettoneuverschuldung. Es bleibt aber abzuwarten wie sich das Haushaltsjahr 2013 und die folgenden Jahre entwickeln. Ein ähnlich guter Verlauf wie in den Jahren 2012 und vorherige dürfte auf jeden Fall eine Nettoneuverschuldung entbehrlich machen.
Anlage/n:
Anlagen