Vorlage - VO/2015/227
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Eckpunkte für eine kommunale Förderung zur Schaffung von Wohnungen im Landkreis Diepholz eine Förderrichtlinie zu erstellen.
Für die kommunale Förderung zur Schaffung von Wohnungen im Landkreis Diepholz werden im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 2,1 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Der Zustrom von Flüchtlingen in den Landkreis Diepholz stellt die für die Leistungsgewährung und Unterbringung herangezogenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis vor große Schwierigkeiten, kurzfristig geeigneten, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Insbesondere für das Jahr 2016 – in dem mit weiter steigenden Flüchtlingszahlen zu rechnen ist - können viele Kommunen nicht mehr garantieren, immer auf ausreichenden Wohnraum zurückgreifen zu können, da der Wohnungsmarkt quasi „leergefegt“ ist oder vielfach nur Wohnungen zu unangemessenen Preisen zu bekommen sind.
Um die kreisangehörigen Kommunen bei der Bereitstellung, Schaffung oder dem Kauf von Wohnungen zu unterstützen, soll ein Förderprogramm aufgelegt werden.
Hierdurch kann weiterhin relativ kurzfristig dezentraler Wohnraum geschaffen werden. Einer dezentralen Unterbringung ist gegenüber sogenannten Massenunterkünften – wie z.B. in öffentlichen Einrichtungen wie Turnhallen – der Vorzug zu geben. Auch hier ist mit hohen Kosten beispielsweise für die Herrichtung der Einrichtung, für Sicherheitsdienste, Catering, Verwaltungs- und Hausmeisterpersonal etc. und entsprechenden Auswirkungen auf die Allgemeinheit wegen der Nichtnutzbarkeit der Einrichtung zu rechnen.
Einzelheiten ergeben sich bereits aus den beigefügten Eckpunkten, ausführlich wird dann über das Förderprogramm mündlich in der Sitzung berichtet.
Anlage/n:
Anlagen
Eckpunkte Wohnraum
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1 | Eckpunkte Wohnraum_ (29 KB) |
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