Vorlage - VO/2018/024-1
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Bedrohung unserer Haus- und Wildschweinbestände durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist zurzeit in aller Munde. Sie breitet sich langsam von Osteuropa Richtung Westen aus. Die ASP ist eine in der Regel tödlich verlaufende Viruserkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine). Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
Ein Ausbruch der ASP in Deutschland hätte katastrophale land- und volkswirtschaftliche Folgen. Sofern Wildschweine betroffen wären, wäre die Bekämpfung der Tierseuche langwierig, weil es – anders als bei der Europäischen Schweinepest (ESP) – für die ASP keinen Impfstoff gibt.
In Niedersachsen wurden in den vergangenen zwei Jahren intensive Vorbereitungen zur Bekämpfung eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen getroffen. So wurde durch das Landwirtschaftsministerium eine Landes-Sachverständigengruppe zur ASP beim Wildschwein einberufen, die zwischenzeitlich u.a. Empfehlungen zur Vorbereitung auf den Ausbruchsfall, zu jagdlichen Maßnahmen und zur Einrichtung von Seuchengebieten erarbeitete. Die Ergebnisse finden deutschlandweit Beachtung. Hierzu gehört u.a. auch die Erarbeitung von Ablaufplänen für den Krisenfall bzw. deren Aufnahme in das „Tierseuchenbekämpfungshandbuch –TSBH“, um ein standardisiertes Verfahren in Nds. zu gewährleisten. Das Veterinäramt wird in der Ausschuss-Sitzung näher darauf eingehen.
Auch der Landkreis Diepholz mit seinen rd. 1.000 Schweine haltenden Betrieben und ihren über 750.000 Tieren bereitet sich intensiv auf einen möglichen ASP-Ausbruch in seinem Zuständigkeitsbereich vor. Diese Maßnahmen lassen sich wie folgt untergliedern:
Früherkennung/aktives Monitoring
Untersuchung aller im Veterinäramt eingehenden Wildschweinblutproben von im Landkreis Diepholz erlegten Tiere auf ASP. Ein entsprechender Anreiz zur Probenabgabe wurde für die Jäger mit dem Wegfall der Trichinen-Untersuchungsgebühr (bei gleichzeitiger Abgabe der Blutprobe) bereits Anfang 2014 geschaffen.
Weiterhin werden über das Veterinäramt Probenuntersuchungen von Fallwild auf ASP veranlasst.
Informationsaustausch/Öffentlichkeitsarbeit
-mit der Jägerschaft
Gespräche mit dem Kreisjägermeister sowie den Vertretern der Jäger, zum Jahresende 2017 erfolgte ein Informationsschreiben des FD 39 an die Jagdpächter zur Schwarzwildbejagung und zu möglichen Gefahren von Jagdreisen nach Osteuropa.
-mit den Tierhaltern/Bürgern
durch persönliche Ansprache und entsprechende Pressemitteilungen/Beiträge in der lokalen Presse. Hinweisschreiben/Merkblätter etc. sind auch auf der Homepage der Kreisverwaltung eingestellt.
-mit Saisonarbeitskräften/LKW-Fahrern/Transport-/Busunternehmen
Weitergabe des „Merkblattes über Afrikanische Schweinepest für Saisonarbeitskräfte“ in diversen osteuropäischen Sprachen über das Landvolk an die hiesigen Betriebe bzw. über den Fachdienst 31 – Team Gewerblicher Verkehr an Transport- und Busunternehmen. In den dortigen Räumlichkeiten hängen auch Informationsschilder in mehreren Sprachen aus.
-innerhalb der Kreisverwaltung
enge Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde über das weitere Vorgehen und Einbeziehung anderer Fachdienste nach Bedarf (siehe auch oben).
-mit anderen Behörden/öffentlichen Stellen
Austausch mit den Forstämtern über die Situation in den Landesforsten bzw. zur Zusammenarbeit im Krisenfall; Gespräch mit der AWG und den Städten/Gemeinden über Standorte zur Einrichtung sog. Wildsammelstellen im Krisenfall
Schulung der Mitarbeiter des Veterinäramtes
-durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
-Durchführung regelmäßiger landesweiter Tierseuchenübungen (in 2016 und August 2018 Thema ASP)
Inbetriebnahme des Tierseuchen-Bekämpfungs-Logistikzentrums (TBL)
Um die Folgen von Seuchenausbrüchen so gering wie möglich zu halten, wird in diversen EU-Richtlinien die Einrichtung von Seuchenbekämpfungszentren gefordert, „um den Zugang zu Einrichtungen, Ausrüstungen, Personal und allen Materialien zur schnellen und effizienten Seuchentilgung zu ermöglichen“.
Nach jahrelanger Planung und Vorbereitung ist nunmehr die Fertigstellung und Einrichtung des hiesigen TBL in Syke-Barrien abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Materialausstattung. Die EDV-Anbindung an die Kreisverwaltung wurde bereits getestet und für gut befunden. In der 8. KW 2018 wird die Kreisfeuerwehr eine mehrtägige Einweisung zum Einsatz des Dekon-Zeltes durchführen. Am 25.02.2018 erfolgt zum Abschluss dessen Aufbau, welcher unter Beobachtung des FD 39 und des THW (wird die technische Unterstützung im Krisenfall gewährleisten) stattfinden wird.
Für 2018 ist eine interne Tierseuchenübung unter Nutzung des TBL geplant.
(Jagdrechtliche) Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild
Zur intensiven Bejagung von Schwarzwild hat der Landkreis Diepholz bereits seit dem 01.04.2014 die Schonzeit für Schwarzwild bis auf führende Bachen unbefristet aufgehoben und damit deutlich vor den nunmehr erfolgten Empfehlungen des Landes.
Projekt Schwarzwildmanagement
Im Rahmen eines Schwerpunktprojekts hat ein früherer Mitarbeiter u.a. die Standflächen und Zugbewegungen von Schwarzwild im Landkreis Diepholz ermittelt. Diese Daten sind mittlerweile in das „Geographische Informationssystem (GIS)“ eingepflegt worden und können im Krisenfall wertvolle Hinweise für Bekämpfungsmaßnahmen geben.
„Übereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenfall – IKZ“
Der FD 39 hat am 29.03.2006 ein "Übereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall" (16 Landkreise aus Nds. und NRW) unterschrieben. Neben der eigentlichen Intension einer unterstützenden Personalgestellung im Krisenfall werden in jährlichen Arbeitstreffen neueste Erkenntnisse mit tierseuchenrechtlicher Relevanz vorgestellt und diskutiert.
„Denkanstöße“
Der Fachdienst 39 hat beim Landwirtschaftsministerium angeregt, auf das Aufstellen von kippsicheren Müllbehältern an den Parkplätzen von Autobahnen und Bundesstraßen hinzuwirken.
Weiterhin wurden der Polizei Diepholz Merkblätter zur „richtigen“ Müllentsorgung von Lebensmittelresten mit der Bitte übersandt, diese im Rahmen von Kontrollfahrten insbesondere an Fernfahrer aus Osteuropa auszuhändigen, welche sie auf Rastplätzen antreffen.
Diese Übersicht ist nicht abschließend, beinhaltet im Wesentlichen aber die maßgeblichen Vorkehrungen der Kreisverwaltung im Hinblick auf einen möglichen ASP-Ausbruch im Kreisgebiet.
Weitere Informationen können in der Sitzung vorgetragen werden.
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 06.02.2018 (27 KB) |
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