Vorlage - VO/2019/298
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Beschlussvorschlag:
Herr Kreisverwaltungsrat Wolfgang Nogga wird gem. § 37 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) mit Ablauf des 31. März 2020 in den Ruhestand versetzt.
Sachverhalt:
Gem. § 37 NBG kann ein Beamter auf Lebenszeit auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn er das 60. Lebensjahr vollendet hat. Herr Nogga vollendet im März 2020 sein 64. Lebensjahr und hat beantragt, mit Ablauf des 31. März 2020 in den Ruhestand versetzt zu werden.
Da die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird vorgeschlagen, Herrn Nogga mit Ablauf des 31. März 2020 in den Ruhestand zu versetzen.
Anlage/n: