Vorlage - VO/2019/307
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Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept 2020 – 2024 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gemäß § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen, in dem für einen Planungszeitraum von fünf Jahren die wesentlichen Maßnahmen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen beschrieben werden. Das bisherige AWK ist am 31.12.2017 abgelaufen und das neue AWK wird erst jetzt auf den Weg gebracht, da in den letzten zwei Jahren erhebliche gesetzliche Veränderungen und Novellen (u. a. EU-Abfallrahmenrichtlinie, VerpackG, GewAbfV, AbfKlärV, DüngeV, ....) keine sinnvolle bzw. eindeutige Ausrichtung bzw. Positionierung in vielen Punkten ermöglichte.
Die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG) hat sich im Entsorgungsvertrag vom 14.07.2000 verpflichtet, das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Bereich der Abfälle aus privaten Haushaltungen in Abstimmung mit dem Landkreis fortzuschreiben. Für die AWG ergibt sich eine eigene Konzeptpflicht aus dem Übertragungsbescheid vom 28.01.2010 für die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Daher werden zwei getrennte Konzepte erstellt.
Die AWG legt hiermit den Vorschlag für das Abfallwirtschaftskonzept 2020 - 2024 für den Landkreis Diepholz und in dessen Auftrag vor.
Die Beteiligung der „Träger Öffentlicher Belange“ (TÖB) fand bereits in der Zeit vom 16.09. bis 30.09.2019 statt. Dazu wurde der Entwurf über einen Zeitraum von zwei Wochen öffentlich im Kreishaus Diepholz sowie im Entsorgungszentrum Bassum ausgelegt. Weiterhin wurden auch sonstige beteiligte Stellen (kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, Verbände, Behörden etc.) schriftlich informiert, die das Dokument auf der Internetseite der AWG einsehen bzw. herunterladen konnten.
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens geäußerten Anregungen und Einwendungen wurden in das nun vorgelegte Konzept eingearbeitet.
Das Abfallwirtschaftskonzept ist dem Niedersächsischen Umweltministerium als Oberste Abfallbehörde vorzulegen.
Anlage/n:
Anlage
Abfallwirtschaftskonzept 2020 - 2024
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1 | Abfallwirtschaftskonzept LK DH 2020-2024 (1230 KB) |