Vorlage - 33/2005
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Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird vorgeschlagen, der 5. Änderung der Betriebssatzung für die Volkshochschule des Landkreises Diepholz zuzustimmen.
Sachverhalt:
Zur besseren Übersicht ist zunächst die Betriebssatzung in der Fassung der 4. Änderung beigefügt. Die vorgesehenen Änderungen werden in kursiver Schrift gesondert dargestellt. Zusammenfassend wird der Entwurf der Neufassung der Satzung ebenfalls beigefügt.
Die nunmehr erforderlichen Änderungen ergeben sich aus den Notwendigkeiten für die Weiterentwicklung der Kulturbetriebe des Landkreises und somit auch der Volkshochschule. Des weiteren ist der Zuständigkeitsbereich den veränderten Verhältnissen anzupassen. Da die redaktionellen Änderungen keinen Einfluss auf den Inhalt der Satzung haben, wird nachfolgend im Einzelnen nur auf inhaltliche Änderungen eingegangen:
- Gegenstand
des Eigenbetriebes (§ 2)
a) § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung legt bisher noch fest, das Gegenstand des
Eigenbetriebes der flächendeckende Betrieb einer Volkshochschule im
Landkreis Diepholz und in der Gemeinde Harpstedt ist. Aufgrund der
Kündigung durch die Samtgemeinde Harpstedt endete das Betreuungsver-
hältnis durch die hiesige Volkshochschule bereits zum 31.07.2002. Es ist
zunächst wegen des Zeitaufwandes sowie der Kosten davon abgesehen wor-
den, die Satzung lediglich aus diesem Grunde zu ändern. Tatsächlich hat je-
doch eine Betreuung ab 01.08.2002 nicht mehr stattgefunden. Aus diesem
Grund wird nunmehr die Satzungsänderung vollzogen.
b) § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung regelt die Möglichkeit der Zusammenarbeit
mit anderen Bildungseinrichtungen. Aufgrund des KA-Beschlusses vom
03. Dezember 2004 (Drucksache 146/2004) ist in dieser Vorschrift das be-
sondere Gebot der Zusammenarbeit mit den anderen Kulturbetrieben zu verankern. Abs. 3 wird daher entsprechend ergänzt.
- Leitung
des Eigenbetriebes (§ 3)
Gemäß § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung besteht die Werksleitung aus der pädagogischen Leitung und der Verwaltungsleitung. Wegen der zunehmenden kaufmännischen Bedeutung wird die Stelle des Verwaltungsleiters künftig durch eine kaufmännische Leitung ersetzt. Damit wird gleichzeitig auch dem KA-Beschluss vom Dezember 2004 Rechnung getragen.
- Aufgaben des Werksausschusses (§ 6)
Im § 6 sind die Aufgaben des Werksausschusses festgelegt. Für einen reibungsloseren Betrieb, ist es erforderlich, in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, kurzfristig Entscheidungen treffen zu können. Der § 6 wird daher um einen weiteren Absatz ergänzt.
- Kuratorium
(§ 10)
§ 10 Abs. 1 b sieht vier gemeindliche Vertreter/-innen im Kuratorium vor, wovon ein Mitglied von der Samtgemeinde Harpstedt entsandt wird. Da die Samtgemeinde Harpstedt nicht mehr betreut wird, muss dieser Halbsatz gestrichen werden. Die Anzahl der gemeindlichen Vertreter/-innen bleibt unverändert.