Vorlage - 104/2005
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen möge beschließen:
Der Ausschuss für Wirtschaft
und Finanzen empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag folgenden Beschluss
vorzuschlagen:
„Die Haushaltssatzung 2006 wird in der als Anlage beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der sich aus den Beratungen ergebenden Änderungen beschlossen.“
- Stötzel -
Sachverhalt:
A Allgemeine
Bemerkungen
aa)
Zur landesweiten Finanzsituation.
In der Mittelfristigen Planung (Mipla) 2005 – 2099 weist die Niedersächsische Landesregierung - wie in den Vorjahren auch - besonders auf die kritische Finanzsituation der öffentlichen Haushalte hin. Dabei wird insbesondere angemerkt, „dass sich Deutschland immer noch in einem Teufelskreis aus schwacher Beschäftigung, niedrigem Wachstum, hohen Soziallasten und Haushaltsdefiziten befinde.“ Wenn auch mit den jüngsten Arbeitsmarkt- und Sozialreformen eine kurzfristige Stabilisierung erreicht werden konnte, bestehe angesichts der lang anhaltenden strukturellen Wirtschaftskrise weiterhin ein erheblicher Handlungs- und Reformbedarf – insbesondere auch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, der Arbeitsmarktreformen und der sozialen Sicherungssysteme -, um die langfristigen Wachstumsperspektiven zu verbessern.
Festgestellt wird weiter, dass sich Niedersachsen mit einem realen Wachstum von 1,1 % in 2004 entgegen den Erwartungen etwas unter dem Bundesdurchschnitt entwickelt habe. Die Erwartungen für das Jahr 2005 seien weiterhin gedämpft.
Als wichtigstes finanzpolitisches Ziel sieht die Landesregierung nach wie vor das Beenden der verfassungsrechtlichen Ausnahmesituation einer Nettokreditaufnahme oberhalb der eigenfinanzierten Investitionsausgaben
ab)
Zur Entwicklung der Kommunalfinanzen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wird die Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum 2005 – 2009 mit einem Rd.Erl. v. 15.09.2005, dessen Entwurf vorliegt, bekannt geben. Dieser Erlass soll in Kürze veröffentlicht werden.
Das Innenministerium weist in dem Erlass darauf hin, dass bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte im Jahr 2005 nach wie vor keine wesentliche Besserung in Sicht sei. Zwar gingen die staatlichen Defizite nach den zwischenzeitlichen Hochständen zurück, die vereinbarten Obergrenzen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes würden aber auch 2005 und damit zum vierten Mal in Folge verletzt werden.
Weiter wird festgestellt, dass die Zahl der unausgeglichenen kommunalen Haushalte sich erstmals seit einigen Jahren wieder gegenüber dem Vorjahr um 34 auf jetzt 244 reduziert habe.
Damit liege die Quote der unausgeglichenen Verwaltungshaushalte für die Gesamtheit der Landkreise und Gemeinden aber immer noch bei 52,2 %.
Besorgniserregend sei dagegen der weiterhin starke Anstieg bei den Kassenkrediten
Die Einnahmeschätzungen der Landesregierung für die Kommunen in den Jahren 2005 bis 2009 sind von den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Mai abgeleitet worden.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll für das Jahr 2005 rd. 1.575 Mio. Euro betragen (- 3,9 %).
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird für 2005 mit einer Steigerung von 0,9 % ausgegangen.
Bei der Gewerbesteuer wird mit einem Anstieg in 2005 um 3 % ausgegangen. Hier ist aber daran zu erinnern, dass die Gewerbesteuer in den einzelnen Gemeinden weiterhin starken Schwankungen unterliegt, so dass bei der Haushaltsaufstellung 2006 die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
Die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen und Finanzhilfen für Investitionen) sind im Jahr 2005 um 1,4 % gesunken. Für das Jahr 2006 weist der Orientierungsdatenerlass eine weitere Absenkungen um 1 % aus. Diese Absenkung enthält noch keine Steuerverbundabrechnung2005 in 2006. Diese Abrechnung dürfte sich nach der Steuerschätzung vom Mai auf – 52,6 Mio. € belaufen. Zur Zeit ist noch nicht abschätzbar, ob es zu einer negativen Steuerverbundabrechnung in dieser Höhe kommen wird. Die Daten über den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigen darüber hinaus die Fortschreibungen der Kürzungen der Steuerverbundquote um 1,04 % zum 1.1.2005 auf 15,04 % bis zum Ende des Planungszeitraumes.
Die Zuweisungen für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sollen um 0,7 % steigen, wobei hier insbesondere die Erhöhung der Einwohner eine Rolle spielt.
Bei den gesamtwirtschaftlichen Zielvorgaben sehen die Orientierungsdaten wie im Vorjahr eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs auf durchschnittlich 1 % vor. Hier wird auf die Beratungen im Finanzplanungsrat am 30.06.2005 hingewiesen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben in einem Gespräch mit dem Niedersächsischen Innenministerium und dem Finanzministerium deutlich gemacht, dass es angesichts der gesetzlichen Änderungen durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und der damit einhergehenden hohen zusätzlichen Belastung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung bei gleichzeitiger teilweiser Kostenerstattung durch den Bund nur schwerlich möglich sein wird, diese Vorgaben einzuhalten.
ac)
Zur Entwicklung der Finanzen des Landkreises Diepholz
Die finanzielle Situation des Landkreises Diepholz in den letzten Jahren entspricht der landesweiten Entwicklung. Die Einnahmen haben sich nicht im selben Maße entwickelt wie die Ausgaben, bzw. wie die neuen Aufgaben und Standards. Daher sind die Defizite im Verwaltungshaushalt kontinuierlich gestiegen. Kreditaufnahmen für neue Investitionen waren nur noch bis zur Höhe der Tilgungssätze zulässig.
In der Genehmigung der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan des Landkreises für das Haushaltsjahr 2005 vom 20. Juli 2005 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport u.a. festgelegt, dass im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen die Sparmöglichkeiten durch strenge Bewirtschaftung aller disponiblen Ausgabeansätze im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgenutzt werden müssen, die insbesondere auf eine höchstmögliche Verringerung des ausgewiesenen Sollfehlbedarfs im Verwaltungshaushalt hinzuzielen haben.
Weiterhin ist bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes und der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen, dass Netto-Neuverschuldungen im gesamten Planungszeitraum nicht mehr genehmigungsfähig sein werden. Solange sich für den Landkreis keine deutlich verbesserte bzw. gesicherte Prognose zur Frage der Wiedergewinnung der dauernden Leistungsfähigkeit abzeichnet, werden neue Kredite oberhalb der ordentlichen Tilgung nicht akzeptabel sein.
Auf die Einhaltung und Umsetzung des Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 16. Februar 2004 und auf die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird besonders hingewiesen.
Mit dem Haushalt 2006 ist der Landkreis bemüht, alle diese Vorgaben einzuhalten. Dazu zählt auch die Einhaltung des Grundsatzbeschlusses und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Wie eingangs bereits erwähnt, können aufgrund der fehlenden Orientierungsdaten und Steuerkraftzahlen genauere Berechnungen für die Finanzausgleichsleistungen und die Kreisumlage noch nicht vorgenommen werden. Die in den Haushalt aufgenommen Zahlen basieren daher noch auf den Daten des Vorjahres und den bisher erkennbaren Entwicklungen.
Die Gewerbesteuer unterliegt weiterhin starken Schwankungen, sowohl landesweit als auch im Verhältnis der einzelnen Gemeinden und Städte untereinander. Für den Landkreis Diepholz wird davon ausgegangen, dass sich insgesamt das Steueraufkommen auf dem guten Niveau stabilisiert und im Planungszeitraum leicht ansteigt.
Bei den Gemeindeanteilen zur Einkommensteuer wird auch für die Gemeinden des Landkreises Diepholz mit leichten Einbußen gerechnet. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass diese Rückgänge bei der Steuerkraft durch Verbesserungen bei den anderen Bereichen ausgeglichen werden können.
Die für den Landkreis Diepholz gültige Steuerkraft wird erst Mitte Oktober bekannt sein. Erst dann lassen sich verlässliche Berechnungen für die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage erstellen. Die aktuellen Zahlen werden im Laufe des Haushaltsaufstellungsverfahrens in den Haushaltsentwurf eingearbeitet.
Die Steuerkraftmesszahlen für Umlagen haben sich im Landkreis Diepholz wie folgt entwickelt:
1998 = 102.680.081
€
1999 = 108.609.535
€ + 5.929.454 € + 5,77
%
2000 = 111.094.763
€ + 2.485.228 € + 2,29
%
2001 = 111.150.578
€ + 55.815 € + 0,05
%
2002 = 110.533.221
€ - 617.357 € - 0,56
%
2003 = 112.991.608
€ + 2.458.387 € + 2,25
%
2004 = 116.601.463
€ + 3.609.855 € + 3,10
%
2005 = 116.458.529
€ - 142.934 € - 0,12
%
Das neben der Steuerkraft aus dem Gewerbesteueraufkommen die Anteile der Gemeinden aus der Einkommensteuer eine fast gleichgewichtige Rolle spielen, verdeutlicht das nachstehende Schaubild.
Die Ausführungen machen deutlich, dass der Landkreis Diepholz sich weiterhin in einer sehr schwierigen Finanzlage befindet. Wesentliche Verbesserungen sind zurzeit auch nicht in Sicht.
Die Schere zwischen den verfügbaren Einnahmen und den bestehenden Ausgabeverpflichtungen, die sich aus den gesetzlichen Pflichtaufgaben ergeben, geht weiter auseinander.
Als ständiger Prozess werden alle Einsparmöglichkeiten sowie alle Einnahmeverbesserungen eingehend untersucht und fließen somit auch bei der Aufstellung des Haushalts mit ein.
In diesem Rahmen wird ebenfalls überprüft, inwieweit freiwillige Leistungen gekürzt werden können und ob zurzeit durchgeführte Aufgaben in dem Umfange weiter wahrgenommen werden müssen. Mögliche Einsparungen wurden realisiert.
ad)
Eckdaten des Haushaltes 2006
Gegenüber dem Haushaltsansatz 2005 verringern sich im Finanzbudget die Ausgaben um 3.633.200 € oder 1,70 %. Hierbei ist schon berücksichtigt, dass im Gesamtausgabevolumen die Deckung des Fehlbetrages 2004 enthalten ist.
Diesen Minderausgaben stehen aber auch Mindereinnahmen in Höhe von 5.863.500 € oder 3,14 % gegenüber.
Bei den Einnahmen ist zu berücksichtigen, dass in den Haushalt 2005 eine von der Politik gegen den Vorschlag der Verwaltung beschlossene Einnahme in Höhe von 3,1 Mio. € enthalten ist. Diese Einnahme wird im Jahre 2005 nicht zu realisieren sein. Für das Jahr 2006 wurde die Position nicht erneut in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.
Die einzelnen Budgets (Verwaltungs- und Vermögensbudget) verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Die Aufstellung zeigt, dass der Fehlbedarf des Jahres 2006 in Höhe von 29.822.500 € unter der Summe des Vorjahres liegen würde, wenn die nicht zu realisierende Einnahme in Höhe 3,1 Mio. € unberücksichtigt bliebe (rd. 27,6 Mio. € + 3,1 Mio. € = 30,7 Mio. €).
Bei unausgeglichenen Haushalten ist der Ansatz, das Ausgabevolumen mit dem des Vorjahres zu vergleichen, nicht aussagekräftig. Vielmehr sind die strukturellen Fehlbedarfe der einzelnen Jahre gegenüber zu stellen.
Der strukturelle Fehlbedarf für das Jahr 2005 beläuft sich auf 12.541.900 €. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen erhöht sich der strukturelle Fehlbedarf gegenüber dem Jahre 2005 um nochmals 2.592.600 € oder rd. 20,7 % auf jetzt rd. 15.134.500 €.
Unter Berücksichtigung der veranschlagten Mehreinnahmen in Höhe von 3,1 Mio. € würde dem strukturellen Fehlbedarf 2005 in Höhe von 15.641.900 € ein Fehlbedarf 2006 in Höhe von „nur“ 15.134.500 € gegenüberstehen.
Dieser Vergleich zeigt, dass die einzelnen Fachdienste der Verwaltung den Auftrag, möglichst zu einer Budgetverbesserung von 6,4 % zu kommen, durchaus ernst genommen haben. Dass diese Höhe der Einsparungen nicht erreicht werden konnte, liegt an der Höhe der nicht zu beeinflussenden Pflichtausgaben.
Es ist trotzdem beachtenswert, dass die Ausgaben reduziert werden konnten und die Summe des strukturellen Defizits unter der des Vorjahres liegt.
Der Landkreis wird seine Konsolidierungsbemühungen weiterhin konsequent fortsetzen.
Die Budgets der einzelnen Fachbereiche haben sich im Verhältnis zum Vorjahr wie folgt verändert:
Trotz der angesprochenen Sparbemühungen stellt sich die Entwicklung des Finanzbudgets wie folgt dar:
Besorgniserregend ist, dass der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2009 voraussichtlich rd. 53.220.000 € betragen wird. Unter Berücksichtigung des Fehlbedarfes des Vorjahres (2008), der erst im Jahre 2010 abzudecken ist, wird sich der bis zum Ende des Jahres 2009 entstandene Gesamtfehlbetrag voraussichtlich auf rd. 99.054.000 € erhöht haben.
Dieser Fehlbetrag wird um rd. 11 Mio. € über der Summe der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen liegen.
Die Vorgabe des Innenministeriums, wonach die Netto-Neuverschuldung kleiner gleich Null sein müsse, wurde bei der Finanzplanung berücksichtigt.
Verpflichtungsermächtigungen wurden ich Höhe von 1 Mio. € für die Wirtschaftsförderung in den Haushaltsentwurf aufgenommen.
Kassenkredite sind in Höhe von 60 Mio. € vorgesehen.
B Erläuterungen zur
Haushaltssatzung
§ 1
Einnahmen Ausgaben
Volumen des
Verwaltungshaushaltes
Haushalt 2005 186.455.000 € 214.047.200 €
Haushalt 2006 180.591.500 € 210.414.000 €
- 5.863.500 € + 3.633.200 €
- 3,14 % - 1,70 %
Endsummen
Vermögenshaushaltes
Haushalt 2005 19.727.600 €
Haushalt 2006 19.486.500 €
- 241.100 €
- 1,22 %
§ 2
Zur Finanzierung
des Vermögenshaushaltes sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.791.700 €
erforderlich.
§ 3
Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen beträgt 1.000.000 €.
§ 4
Als Höchstbetrag
für Kassenkredite sind vorsorglich 60 Mio. € vorgesehen. Die
genehmigungsfreie Summe in Höhe von rd. 35,9 Mio. € ist nicht ausreichend, um die Liquidität des
Landkreises über das ganze Jahr hinweg zu gewährleisten.
§ 5
Die Hebesätze für die Kreisumlage werden für das
Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 51,5 %
Grundsteuer B 51,5 %
Gewerbesteuer 51,5 %
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 51,5 %
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 51,5 %
Schlüsselzuweisungen 50,5 %
C Erläuterungen zu den
Gesamtbudgets
1. Finanzbudget
Das Finanzbudget insgesamt weist Einnahmen in Höhe von 180.591.500 € und Ausgaben in Höhe von 210.414.000 € aus. Es ergibt sich somit ein Fehlbedarf in Höhe von 29.822.500 €. In dieser Summe ist die Abdeckung des Fehlbetrages aus dem Jahre 2004 in Höhe von insgesamt 14.688.300 € enthalten, so dass sich für das Haushaltsjahr 2006 ein struktureller Fehlbedarf von 15.134.200 € ergibt.
Dieses Gesamtbudget verteilt sich auf die einzelnen Fachbereiche wie folgt:
Die Einnahmen gliedern sich wie folgt:
Steuern, allgemeine Zuweisungen
- Steuern (Jagdsteuer) 114.000 €
- Schlüsselzuweisungen 19.600.000 €
- sonstige allgemeinen Zuweisungen
vom Land 7.400.000 €
- Ausgleichsleistungen des Landes aus der
Umsetzung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende 2.142.000 €
- Kreisumlage 66.000.000 € 95.256.000 €
Verwaltung und Betrieb
- Gebühren 8.139.800 €
- Erstattungen von Ausgaben des VwHH 52.755.700 €
- Zuweisungen und Zuschüsse
für laufende Zwecke 6.709.700 €
- Zuweisungen für Leistungen Unterkunft/
Heizung (Hartz IV) 7.333.200 €
- sonstige Einnahmen 567.400 € 75.505.800 €
Innere Verrechnung 176.100 €
Sonstige Finanzeinnahmen
- Zinseinnahmen 107.000 €
- Gewinnanteile 1.685.000 €
- Schuldendiensthilfen von Gemeinden 887.000 €
- Ersatz von sozialen Leistungen a.v.E. 1.213.300 €
- Ersatz von sozialen Leistungen i.v.E. 4.502.500 €
- weitere Finanzzuweisungen,
wie Bußgelder u. ä. 1.249.800 €
-
Abschreibungen 9.000
€ 9.653.600
€
180.591.500
€
Den Einnahmen stehen folgende Ausgaben gegenüber:
Personalausgaben 35.178.700 €
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
- Unterhaltung und Bewirtschaftung von
Grundstücken, Gebäuden und Fahrzeugen 9.931.200 €
- Verwaltungs- und Betriebsausgaben 1.753.300 €
- Schülerbeförderung 7.633.000 €
- Steuern, Versicherungen 806.000 €
- Geschäftsausgaben 2.346.700 €
- Verfügungsmittel 7.700 €
- Sonstiges 160.300 €
- Erstattung von Ausgaben des VwHH
- Bund 19.500 €
- Land 1.182.600 €
- Gemeinden/Gemeindeverbände 4.429.200 €
- Zweckverbände 1.000 €
- sonstige öffentliche Bereiche 47.800 €
- sonstige öffentliche Sonderrechnungen 88.200 €
- private Unternehmen 70.000 €
- übrige Bereiche 366.500 €
- Auftragsbezogene Leistungsbeteiligungen
(Hartz IV) 25.800.000 €
- Abschreibungen 9.000 € 54.652.000 €
Zuweisungen und Zuschüsse
- Zuweisungen und sonstige Zuschüsse
für laufende Zwecke
- Bund, LAF, EPR-Sondervermögen 395.000 €
- Land 365.900 €
- Gemeinden/Gemeindeverbände 4.521.800 €
- Zweckverbände 124.400 €
- sonstige öffentliche Bereiche 528.000 €
- private Unternehmen 603.300 €
- übrige Bereiche 1.345.200 €
- Schuldendiensthilfen
- Gemeinden/Gemeindeverbände 17.000 €
- kommunale Sonderrechnung 650.000 €
- Leistungen Sozialhilfe an natürliche
Personen a.v.E. 6.715.600 €
- Leistungen Sozialhilfe an natürliche
Personen i.v.E. 47.908.800 €
- Leistungen an Kriegsopfer und
ähnliche Anspruchsberechtigte 1.203.900 €
- Leistungen der Jugendhilfe a.v.E. 7.174.000 €
- Leistungen der Jugendhilfe i.v.E. 9.664.900 €
- Leistungen der bedarfsorientierten
Grundsicherung a.v.E. 6.705.500 €
- Leistungen der bedarfsorientierten
Grundsicherung i.v.E. 4.188.000 €
- Arbeitslosengeld II (ohneUnterk./Heizung) 57.000 €
- Übrige soziale Leistungen 32.500 €
- Leistungen nach AsylbLG an Pers. a.v.E. 4.555.400 €
- Leistungen nach AsylbLG an Pers. i.v.E 230.000 € 96.986.200 €
Innere Verrechnung 182.600 €
Sonstige Finanzausgaben
Zinsen für Kredite 4.499.000 €
Zinsen für Kassenkredite 750.000 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt 3.477.200 €
Deckung
Soll-Fehlbetrage Vor-Vorjahre 14.688.300
€ 23.414.500
€
214.414.000
€
Die Einnahmen und Ausgaben in den Budgets wurden soweit wie möglich errechnet, im Übrigen unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen geschätzt.
3. Personalausgaben
Im Haushaltsjahr 2006 sind insgesamt 35.178.700 € veranschlagt. Dies bedeutet im Verhältnis zum Rechnungsergebnis 2004 in Höhe von 35.128.980,63 € ein Steigerung um rd. 49.700 €, im Verhältnis zum Haushaltsansatz 2005 in Höhe von 35.290.700 € eine Senkung um 112.000 €.
Der budgetierte Personalkostenansatz in Höhe von 30.392.900 € liegt um ca. 729.100 € unter dem Ansatz 2005 und um ca. 1.275.900 € unter dem Ist-Ergebnis 2004.
Der Rückgang der Personalkosten im Kernbereich der Verwaltung ist im wesentlichen auf die Gründung der Arbeitsgemeinschaft „Arbeitsmarktservice im Landkreis Diepholz“ zurückzuführen. Im Zuge der Stellenbesetzungen wurden und werden Landkreismitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft zugewiesen.
2.
Vermögensbudget
Das Budget ist in der Einnahme und in der Ausgabe mit einer Summe von jeweils 19.486.500 € ausgeglichen. Diese Summe liegt um 241.100 € unter den Ansätzen des Vorjahres.
Dieses Gesamtbudget verteilt sich auf die einzelnen Fachbereiche wie folgt:
Die Einnahmen gliedern sich wie folgt:
Zuweisungen
und Zuschüsse
für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen:
- vom Land 3.682.500 €
- von Gemeinden und Landkreis 1.794.200 €
- von übrigen 216.800 € 5.693.500 €
Kredite 9.848.000 €
Andere
Einnahmen
- Zuführung vom Verwaltungshaushalt 3.477.200 €
- Veräußerungserlöse 4.800 €
- Rückflüsse aus Darlehen 463.000 €
- Erträge aus der Abwicklung von Bau-
maßnahmen, Beiträge u. ä. 0 € 3.945.000 €
Summe: 19.486.500 €
Auf die Entwicklung der einzelnen Einnahmearten, insbesondere der Kredite, wird im Einzelnen bei der Darstellung der Fachbereichsübersichten eingegangen.
Die dargestellten Einnahmen sollen für nachstehende Ausgaben herangezogen werden:
Investitionen:
-
Gewährung von Zuweisungen und Zuschüsse
- an das Land 1.675.400 €
- an Gemeinden und Landkreis 2.900.200 €
- an übrige Bereiche 1.517.800 € 6.093.400 €
Vermögenserwerb
- Erwerb v. Beteiligungen Kapitaleinlagen 0 €
- Erwerb von Grundstücken 8.500 €
-
Erwerb von bew. Vermögen 851.900
€ 860.400
€
Baumaßnahmen
- Allgemeine Verwaltung 100.000 €
- Schulen 0 €
- Straßenbau 271.600 €
Übrige Aufgabenbereiche 7.600 € 379.200 €
Summe der Investitionen: 7.333.000 €
Tilgung von Krediten 12.153.500 €
Summe: 19.486.500
€
Die einzelnen Investitionen und Investitionszuschüsse werden bei den Fachbereichsbudgets näher erläutert. Weitere Einzelheiten können dem Investitionsprogramm entnommen werden.
Die in der Aufstellung dargestellte Summe der Kredite setzt
sich zusammen aus vorgesehenen Kreditneuaufnahmen für Investitionen in Höhe von
1.791.700 € und Umschuldungen
in Höhe von 8.056.300 €.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf entspricht somit der Forderung des Innenministeriums, wonach es zu keiner weiteren Netto-Neuverschuldung kommen darf.
Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt entspricht der Mindestzuführung. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist nicht vorgesehen.