Vorlage - 70/2006
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt,
der Kreisausschuss möge folgenden Beschluss fassen:
Dem Kreistag wird
vorgeschlagen zu beschließen:
„Dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Syke wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt.“
In Vertretung
(van Lessen)
Erster Kreisrat
Sachverhalt:
Die
Prüfstelle des Nds. Sparkassen- und Giroverbandes hat den Jahresabschluss für
die Kreissparkasse Syke zum 31.12.2005
geprüft.
Der
Prüfungsvermerk enthält folgenden Bestätigungsvermerk:
„Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen |
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Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Er
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.“ |
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Der Verwaltungsrat der
Kreissparkasse wurde in seiner Sitzung am 23. Mai 2006 über den
Inhalt des Prüfungsberichtes informiert. Die Sparkassenaufsichtsbehörde hat in
der Sitzung erklärt, dass gegen eine Entlastung des Vorstandes keine Bedenken
bestünden. Der Verwaltungsrat hat dann den mit dem Bestätigungsvermerk
versehenen Jahresabschluss 2005 festgestellt und in Übereinstimmung mit dem
Vorschlag des Vorstandes beschlossen, den Bilanzgewinn von 3.767.576,33 €
in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
In der gleichen Sitzung am 23.
Mai 2006 hat der Verwaltungsrat dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005
Entlastung erteilt.
Rechtslage
Gemäß § 23 Abs. 3 des
Niedersächsischen Sparkassengesetzes vom 16. Dezember 2004 hat der Träger
über die Entlastung des Verwaltungsrates zu entscheiden.