Vorlage - 82/2006
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der in der Drucksache
Nr. 82/2006 dargestellten Vorgehensweise zu und beschließt die in den Anlagen
dargestellte Besetzung der AG „Kindertagesbetreuung“
Sachverhalt:
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 10.11.2005 wurde eine neue Geschäftsordnung für die seit Dezember 2001 im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 78 SGB VIII eingerichtete Arbeitsgemeinschaft „ Kindertagesbetreuung“ beschlossen.
Anlass für eine neuen
Geschäftsordnung für diese Arbeitsgemeinschaft war der Aufbau eines
sozialräumlichen Jugendhilfesystems im Landkreis Diepholz und u.a. der
zusätzliche Schwerpunkt einer qualitätsorientierten Kindertagesbetreuung durch
das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG).
Auf den Beschluss des JHA in
seiner Sitzung am 10.11.2005 wird hierzu verwiesen.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft
soll zukünftig der Aufbau einer sozialräumlichen Vernetzungsstruktur zwischen
den jeweiligen Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung und den Vertretern und
Vertreterinnen der Arbeitsgemeinschaft sowie dem Fachdienst Jugend sein.
Aus diesem Grunde wurde in
der Geschäftsordnung die Mitgliederzahl der Arbeitsgemeinschaft ausgeweitet, so
dass in jedem Sozialraum und in den Teil-Sozialräumen Mitte-West und Mitte-Ost
mindestens zwei Vertreter aus Kindertageseinrichtungen in den jeweiligen
Sozialräumen vorhanden sind. Bei Verhinderung eines Vertreters sollen sich die
beiden Mitglieder aus den jeweiligen Sozialräumen gegenseitig in den
Arbeitsgemeinschaften vertreten.
Nach dem Beschluss der neuen
Geschäftsordnung wurden im Januar 2006 die Kommunalen und Freien Träger aus den
Sozialräumen, aus denen zusätzliche Vertreter in die Arbeitsgemeinschaft
aufgenommen werden sollen, um Mitteilung von Besetzungsvorschlägen aus den
Kreis ihrer Kindertageseinrichtungen gebeten.
In der Anlage befinden sich
für jeden Sozialraum bzw. Teil-Sozialraum die Listen der eingegangenen
Vorschläge und die daraus von der AG „Kindertagesbetreuung“
erarbeiteten Auswahl-Vorschläge.
Bei der Auswahl wurde von
Seiten der Arbeitsgemeinschaft die jeweilige Trägerlandschaft in den
Sozialräumen mit dem Ziel berücksichtigt, eine Trägervielfalt in der
Arbeitsgemeinschaft zu erreichen bzw. zu erhalten.
Der Beschlussvorschlag
enthält die folgende Trägervertretung:
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Träger: |
Anzahl der
Vertreter:
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Kommunale
Träger: |
Gemeinde
Stuhr, darunter 1 Fachberatung Stadt Sulingen
Gemeinde Ehrenburg, SG
Schwaförden
Stadt
Bassum Gemeinde
Martfeld, SG Bruchhausen-Vilsen Stadt
Syke, Fachberatung
Gemeinde
Weyhe |
2 1 1 1 1 1 1 |
Freie
Träger: |
Lebenshilfe
Syke e.V. Lebenshilfe
Grafschaft Diepholz Verein
zur Förderung der Waldorfpädagogik: DRK-Kreisverband Ev.
Kirche, Kirchenkreisamt Diepholz Ev.
Kirche, Kirchenkreisamt Syke |
1 1 1 1 1 1 |
Aus den anliegenden Listen
sind ebenfalls die bereits vorhandenen Träger-Vertreter aus den jeweiligen
Sozialräumen ersichtlich.
Da die Arbeitsgemeinschaft
sich bereits seit dem Jahr 2001 mit den Belangen der Kindertageseinrichtungen
für die Jugendhilfeplanung im Landkreis Diepholz befasst, sollte die bereits
mit der Jugendhilfeplanung vertraute Arbeitsgemeinschaft nicht für eine
Neubildung aufgelöst, sondern lediglich erweitert werden. Für den Sozialraum
Region Diepholz stehen dadurch insgesamt vier bereits vorhandene Vertreter zur
Verfügung. Da es sich um einen sehr großen Sozialraum handelt, sollte hier auch
keine Einschränkung erfolgen.
Zur besseren Übersicht ist
ebenfalls eine Liste mit den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft nach dem
jetzigen Stand beigefügt sowie eine Liste als Beschlussvorschlag für den
Jugendhilfeausschusses.
Weitere Erläuterungen zur
Auswahl der Vertreter erfolgen dann in der Sitzung.
Anlage/n:
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | DS-82-2006_Anlage-Besetzungsliste-Arbeitsgemeinsch (104 KB) | |||
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2 | DS-82-2006_Anlage-Vorschlaege nach Sozialraeumen (86 KB) |