Baugenehmigung
Mit der virtuellen Bauakte bietet der Landkreis Diepholz seit 01.06.2016 die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel einen Bauatrag zu stellen und den entsprechenden Bescheid (u.a. Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung, Vorbescheid...) online zu erhalten. Für die digitale Bearbeitung Ihres Antrags entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Es sind lediglich die regulären Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zu entrichten.
Digital eingereichte Anträge nebst Unterlagen verkürzen die Wege aller am Prozess Beteiligten. Verwaltungsabläufe können durch Wegfall der Transportzeiten effizienter gestaltet werden. Durch das Einreichen digitaler Pläne entstehen keine Druck- und Portokosten. Eine Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde ist effizienter durch zeitgleiches Zugreifen auf entsprechende Dokumente. Das Nachreichen von Unterlagen erfolgt kurzfristiger. Digitale Genehmigung und Pläne werden medienbruchfrei weiterbearbeitet.
...und so geht's:
- Sie als BauherrIn erteilen Ihrem/r EntwurfsverfasserIn die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet via der Bauplattform beim Landkreis Diepholz einzureichen. Diese Vollmacht wird mittels FAX eingereicht.
- Die Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst 63) richtet den Projektraum ein. Der/Die EntwurfsverfasserIn erhält per E-Mail eine Einladung für den Projektraum (digitale Akte), meldet sich über das Internet auf der Bauplattform an und kann auf den Projektraum zuzugreifen. Dort lädt er/sie die Bauvorlagen auf die Bauplattform. Der/Die EntwurfsverfasserIn gibt der Bauaufsichtsbehörde (Empfänger: 40 Bauamt) und der zuständigen Gemeinde (Empfänger: Bauamt, Gemeinde -Gemeindename-) über die Kommunikationsleiste der Plattform eine kurze EMail-Nachricht, dass alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen.
- Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag, beteiligt andere Behörden und stellt die spätere Baugenehmigung nach positiver Beurteilung in den Projektraum. Der/Die EntwurfsverfasserIn lädt die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen herunter...
- Sobald unter Berücksichtigung der vollständigen Dokumentenbezeichnung in der Zwischenzeit neue Dokumente im Projektraum eingestellt werden, wird der/die EntwurfsverfasserIn darüber benachrichtigt und kann diese Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen.
Die einzigen technischen Voraussetzungen sind ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Wenn Sie weitere Informationen zum Umgang mit der digitalen Bauakte benötigen, stehen die unten beigefügten Dokumente zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Anzeigen nach § 62 NBauO weiterhin in Papierform über die zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einzureichen sind.
Informationen zum Bauantrag bzw. Bauantragsunterlagen finden Sie hier: