Hunte-Wasserverband
Der Hunte-Wasserverband wurde 1938 als Träger der Hunte-Melioration und der Eindeichung des Dümmer gegründet. 1953 wurde der Dümmerdeich fertiggestellt (s. Festschrift "50 Jahre Dümmerdeich"). Wasserwirtschaftlich dient der Betrieb des Dümmer als "Regenrückhaltebecken" dem Hochwasserschutz in der Dümmerniederung und entlang der Hunte bis Wildeshausen. Der Deich ist darauf ausgelegt, Sommerhochwasser zurückzuhalten. Bei der Dümmer-Bewirtschaftung sind neben der Wasserwirtschaft auch die Belange der Landwirtschaft, der Fischerei, des Naturschutzes, des Wassersports und des Tourismus zu berücksichtigen.
Der Hunte-Wasserverband in Stichworten
- Gründung des Hunte-Wasserverbands am 05.07.1938 (Bekanntmachung der Satzung durch den Regierungspräsidenten in Hannover)
- Wasser- und Bodenverband (gem. Wasserverbandsgesetz)
- Verbandsgebiet (Grafik): 46815 ha
- Mitglieder (nur korporative Mitglieder, keine einzelnen Grundstückseigentümer):
- Landkreis Diepholz (35579 ha = 76 %)
- Landkreis Oldenburg (243 ha = 0,5 %)
- Landkreis Osnabrück (3242 ha = 7 %)
- Vechtaer Wasseracht (6350 ha = 13,5 %)
- Hunte-Wasseracht (1400 ha = 3 %)
- Aufgaben:
- Hochwasserschutz von Hunteburg bis Wildeshausen
- Regelung des Dümmer-Wasserstandes (Grafik Bewirtschaftungsplan) einschl. Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der erforderlichen Anlagen
- Anlagen:
- Deiche ("Verwallungen", keine gewidmeten Deiche im Sinne des Nds. Deichgesetzes) mit Qualmwassergraben (18 km)
- 10 Schleusen
- 5 Brücken über den Randkanal
- Schäferhof in Stemshorn (seit 2000 Nutzungsüberlassung an den Verein Naturraum Dümmerniederung e.V.)
- Deichhof in Lembruch-Eickhöpen
Satzungszweck
Somit konzentriert sich der Hunte-Wasserverband auf den Hochwasserschutz am Dümmer und unterhalb des Sees. Der Hunte-Wasserverband darf die bei den Mitgliedern erhobenen Beiträge (z.Zt. 2,00 €/ha jährlich) nur für satzungsgemäße Zwecke einsetzen, d.h. insbesondere für die Unterhaltung der Deiche und der sonstigen Verbandsanlagen.
Tourismus
Die Schaffung oder Unterhaltung touristischer Infrastruktur am Dümmer zählt hingegen nicht zu den Aufgaben des Verbands, auch dann nicht, wenn sich die Infrastruktur auf dem oder am Dümmerdeich befindet. Dies betrifft z.B. die Wegeunterhaltung oder den Grünschnitt. So richtet sich die Intensität der Grasmahd (drei- bis fünfmal p.a.) und des Gehölzschnitts nur nach den Erfordernissen des Hochwasserschutzes. In den Ortslagen von Dümmerlohausen, Hüde und Lembruch engagieren sich darüber hinaus Kommunen und Vereine für den Tourismus.
Grundstückseigentümer des Dümmerdeichs wie auch des Sees ist nicht der Hunte-Wasserverband, sondern das Land Niedersachsen, vertreten durch die Domänenverwaltung im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.
Gewässerunterhaltung
Die Obere Hunte südlich des Dümmer wird vom Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte", der Dümmer vom Land Niedersachsen (Domänenverwaltung) und die Dümmer-Ableiter Lohne und Grawiede sowie die Alte Hunte werden vom Unterhaltungsverband Hunte (UHV Nr. 71) unterhalten.
Dümmer-Sanierung
Gemeinsam mit der Vechtaer Wasseracht ist der Hunte-Wasserverband Träger der Bornbachumleitung (Grafik), einer im Jahre 2004 begonnenen Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Dümmersanierung. Der Bornbach wird seit April 2009 am Dümmer vorbei über den Randkanal in die (untere) Hunte geleitet. Dadurch gelangen nachweislich etwa 55 % weniger Phosphate in den See. Die letzten Arbeiten im Rahmen des Vorhabens Bornbachumleitung werden voraussichtlich im Jahre 2020 abgeschlossen.
Die Bornbachumleitung allein reicht nicht aus, um das starke Algenwachstum (Grün-, aber auch Blaualgen, d.h. Cyanobakterien) und die drohende Verlandung des Sees zu verhindern. Im Zufluss der Hunte einschl. Nebenflüssen sind die Nährstofffrachten aus diffusen Quellen weiter zu reduzieren und den Zielwert von max. 50 Mikrogramm Phosphor je Liter bzw. 3,5 t Phosphor pro Jahr zu erreichen.
In seinem vom Hunte-Wasserverband beauftragten Gutachten schlug Prof. Dr. Wilhelm Ripl bereits im Jahre 1983 einen Großschilfpolder von ca. 200 ha Größe als weiteres Kernelement der Dümmersanierung vor. Alle weiteren Untersuchungen und Gutachten haben dieses bestätigt.
Nachdem es in den Jahren 2010 und 2011 zu starken Blaualgenentwicklungen und Fischsterben gekommen war, gaben das Niedersachsische Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium am 13.10.2011 einen 16-Punkte-Plan zur Dümmersanierung bekannt. Die Bearbeitung dieser 16 Punkte wird durch den "Dümmer-Beirat" begleitet, in dem der Hunte-Wasserverband mitwirkt. Am 29.01.2013 fasste die Niedersächsische Landesregierung einen Kabinettsbeschluss über den Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung. Kernpunkte des Konzepts sind der Großschilfpolder an der Oberen Hunte beim Schäferhof, die gewässerschonende Düngung und die Hochwasserrückhaltung im Einzugsgebiet, um die hohen Phosphateinträge zu reduzieren. Mit der Umsetzung wurde der NLWKN beauftragt. Am 28.04.2020 fasste die Landesregierung den Kabinettsbeschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Schilfpolder. Den Protokollen des Dümmer-Beirats können Sie den aktuellen Sachstand entnehmen.
Siehe auch unter Dokumente und Links:
- Prof. Dr. Wilhelm Ripl, Limnologisches Gutachten Dümmersanierung, 1983
- Dr. Jens Poltz u.a., Seen in Niedersachsen, Der Dümmer, Teil 1 und Teil 2, bisher unveröffentlichtes Manuskript, 1990 (zur Verfügung gestellt von Dr. Jens Poltz)
- Konzept zur langfristigen Sanierung des Dümmerraumes, Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, 29.02.1992
- Dr. Michael Feibicke u.a., Nährstoffeliminierung aus einem gering belasteten Fließgewässer mit Hilfe eines bewirtschafteten Schilfpolders, Teil 1, Dezember 1994 (Schilfpoldergutachten)
- Dr. Michael Feibicke, Was können künstliche Feuchtgebiete zum Rückhalt von Nährstofffrachten aus diffusen Einträgen leisten?, 2006 (Ergebnisse des Versuchsschilfpolders am Dümmer)
- Dr. Jürgen Mathes, Was bringen sogenannte „alternative Restaurierungsmethoden" für unsere Seen? (2009)
- NLWKN: Leitfaden Maßnahmenplanung für stehende Gewässer (2010)
- NLWKN: Seebericht Dümmer
- Nieders. Landtag, Drucksache 16/4190 (08.11.2011): Antwort auf Kleine Anfrage zur Dümmersanierung
- Nds. ML und MU: Dümmersanierung - Rückblick und Ausblick (Oktober 2012)
- NLWKN: Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung (November 2012)
- Nieders. Landtag, Drucksache 17/3234 (30.03.2015): Antwort auf Kleine Anfrage zur Dümmersanierung
- NLWKN - Bornbachumleitung und Fortsetzung der Dümmersanierung (30.11.2017)
- Nieders. Landtag, Drucksache 18/3582 (30.04.2019): Antwort auf Kleine Anfrage zur Entschlammung des Dümmer
- Protokolle des Dümmer-Beirats
- FAQ (häufige Fragen) zum Dümmer
Zur Überbrückung des Planungs- und Umsetzungszeitraums ergreifen die Kommunen am Dümmer mit finanzieller Unterstützung des Landes Niedersachsen "Sofortmaßnahmen". Vor Badestellen und Häfen werden Tauchsperren installiert, um an den wenigen Tagen mit hoher Blaualgenkonzentration diese Uferbereiche freizuhalten. Durch Einbringung von sauerstoffreichen Substanzen und durch Belüftung wird erreicht, dass eventuelle Blaualgen rasch wieder abgebaut werden. Insgesamt hat sich die Wasserqualität in den letzten Jahren durch die Ausbreitung von Laichkräutern und harmloseren Algenarten deutlich verbessert, weitere Fischsterben sind ausgeblieben. Dies ändert aber nichts an der Eutrophierung, der zu starken Biomasseentwicklung und an der dringenden Notwendigkeit, die Dümmer-Sanierung fortzusetzen!
Um die Verlandung des Sees zu verhindern und die Wassertiefe für den Wassersport zu erhalten, führt das Land Niedersachsen als Gewässereigentümer regelmäßig Entschlammungsarbeiten durch. Dieses dient der Unterhaltung des Sees und einer ausreichenden Wassertiefe für Wassersportler, ist aber keine Sanierungsmaßnahme.
Regelung des Wasserstands im Dümmer
Mit der Planfeststellung für die Bornbachumleitung wurde durch die Bezirksregierung Hannover ein neuer Bewirtschaftungsplan für den Dümmer erlassen. Dieser stellt einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen von Hochwasserschutz, Wassersport, Landwirtschaft und Naturschutz dar. Für das Sommerhalbjahr wurde der Zielwasserstand auf 37,20 m über NN erhöht, damit dem Wassersport trotz reduziertem Zufluss aus der oberen Hunte in trockenen Sommern eine ausreichende Wassertiefe zur Verfügung steht (s. rote Linie in der Grafik Bewirtschaftungsplan). Im Winter wird der Wasserstand auf 36,80 m ü. NN abgesenkt, um ausreichend Retentionsraum für höhere Niederschläge zu haben. Selbstverständlich beschreibt der Bewirtschaftungsplan nur Zielvorgaben; infolge starker Niederschläge oder Trockenheit können erhebliche Abweichungen von dem planmäßigen Wasserstand auftreten.
Aus Gründen der Fließgewässerökologie sind laut Plangenehmigung mindestens 300 l/s in die Lohne und 150 l/s in die Grawiede abzuschlagen; die Einhaltung dieser Vorgabe wird vom NLWKN regelmäßig nachgemessen.
Der Wasserverlust durch Verdunstung macht an warmen Tagen ein Vielfaches aus. Nach Angaben des NLWKN verdunstet bei hohen sommerlichen Temperaturen und leichtem Wind täglich ca. 1 cm Wasser (= 10 l pro Quadratmeter). Auf die Seefläche hochgerechnet sind dies etwa 130 Mio. l (= 130.000 m³) pro Tag. Pro Sekunde verdunsten von der Wasseroberfläche somit 1.500 l (10 Badewannen). Demgegenüber spielt der Mindestabfluss von 450 l/s eine untergeordnete Rolle.
Dennoch sind die Nachfragen der Wassersportler natürlich verständlich; denn den Abfluss am Lohne- und Grawiede-Wehr kann man mit bloßen Augen sehen, die Verdunstung hingegen nicht.
Verbandsausschuss und Vorstand
Höchstes Organ des Hunte-Wasserbands ist der Verbandsausschuss. Dieser besteht aus 12 Mitgliedern, die von den Verbandsgliedern entsandt werden. Der Ausschuss tagt mindestens jährlich, beschließt den Haushaltsplan und wählt den - ehrenamtlich tätigen - Vorstand.
Verbandsvorsteher des Hunte-Wasserverbands ist Wolfram van Lessen, Erster Kreisrat des Landkreises Diepholz. Seine Stellvertreter sind Werner Kuhlmann, zugleich Verbandsvorsteher der Vechtaer Wasseracht, und Werner Würdemann, Verbandsvorsteher der Hunte-Wasseracht.
Geschäftsführer des Hunte-Wasserverbandes ist Bernd Fredrich, zugleich Teamleiter im Fachdienst Umwelt und Straße beim Landkreis Diepholz.
Dokumente
Links
- Schäferhof am Dümmer - Naturraum Dümmerniederung e.V.
- ArL Leine-Weser (Domänenverwaltung) - Grundstückseigentum am Dümmer
- Staatliche Moorverwaltung Meppen
- Naturschutzstation Dümmer des NLWKN
- NLWKN - Hochwassermeldepegel Schäferhof
- NLWKN - Weitere Informationen über den Dümmer
- Dr. Michael Feibicke - Was können künstliche Feuchtgebiete zum Rückhalt von Nährstofffrachten aus diffusen Einträge leisten? - 2006
- Leitfaden Maßnahmenplanung für stehende Gewässer (NLWKN 2010)
- Seebericht Dümmer (NLWKN)
- 16-Punkte-Plan zur Dümmersanierung
- Dümmersanierung - Rückblick und Ausblick (Oktober 2012)
- Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung (NLWKN, November 2012)
- NLWKN: Der Dümmer - Kranker See, was tun?
- Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA): Badegewässer-Atlas
- FAQ zum Dümmer
- Protokolle des Dümmerbeirats