Unterrichtsausfall aufgrund extremer Witterung - Häufige Fragen
Bei extremer Witterung, die einem sicheren Schulweg und der sicheren Durchführung der Schülerbeförderung entgegensteht, entscheidet der Landkreis Diepholz über den Unterrichtsausfall an den Schulen im Kreisgebiet.
Im Zusammenhang mit einer Entscheidung für oder gegen einen Schulausfall aufgrund der Wetterlage erreichen den Landkreis Diepholz zahlreiche Rückfragen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen in diesem Zusammenhang.
Wer entscheidet über einen Unterrichtsausfall?
Aufgrund eines Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums (Link s.u.) entscheidet der Landkreis für alle Schulen im Kreisgebiet.
Wegen des engen Zusammenhangs mit der Durchführung der Schülerbeförderung liegt die Zuständigkeit innerhalb der Kreisverwaltung bei der Leitung des Fachdienstes „Bildung und Liegenschaften".
Nach Unterrichtsbeginn entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts, z.B. wegen angekündigten Eisregens oder Orkans.
Wie entscheidet die Kreisverwaltung?
Die Straßenmeistereien und die Polizeidienststellen melden morgens bis spätestens 04.30 Uhr der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises problematische Straßenverhältnisse.
Zuweilen liegen auch Berichte von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden oder Busunternehmen vor. Wetterprognosen und Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes finden ebenfalls Berücksichtigung.
Bis 05.00 Uhr ist über einen Unterrichtsausfall zu entscheiden. Laut Erlass setzt der Unterrichtsausfall extreme Witterungsverhältnisse voraus, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.
Mögliche Gründe sind z.B. extreme Straßenglätte (z.B. Eisregen), blockierte Straßen durch Schneeverwehungen sowie die Gefahr umherfliegender Gegenstände oder umstürzender Bäume bei Sturm. Straßenglätte, wie sie im Winter immer wieder vorkommt und die ein Befahren mit angepasster Geschwindigkeit nicht ausschließt, begründet hingegen keinen Unterrichtsausfall.
Wie wird die Öffentlichkeit informiert?
Nach der Entscheidung erfolgt eine unverzügliche Meldung an die Polizeidirektion Oldenburg, welche anschließend die Rundfunksender informiert. Ab 06.00 Uhr wird der Unterrichtsausfall im Rahmen der Verkehrsmeldungen, insbesondere im Norddeutschen Rundfunk (NDR), bekannt gegeben. Zeitgleich finden Sie die Meldung auch im Internet unter www.diepholz.de und http://www.vmz-niedersachsen.de/aktuell/schulausfall.php.
Ergänzend hierzu informiert Sie die App BIWAPP über Schulausfälle.
Warum gibt der Landkreis den Unterrichtsausfall nicht schon am Vorabend bekannt?
Uns ist bewusst, dass eine Entscheidung am Vorabend vor allem für berufstätige Eltern von Vorteil wäre.
Im Regelfall werden dennoch die aktuellen Mitteilungen der Polizei und der Straßenmeistereien am frühen Morgen abgewartet. Denn es geht nicht nur um Wettervorhersagen, sondern um die tatsächlichen Straßenverhältnisse und darum, ob der Winterdienst die Hauptverkehrsstraßen bis zum Beginn der Schülerbeförderung räumen und streuen kann.
Nur wenn bereits am Vorabend eine hinreichend sichere Prognose möglich ist, dass die Schülerbeförderung bzw. der Schulweg am Folgetag zu gefährlich ist, gibt die Kreisverwaltung bereits am Abend den Unterrichtsausfall bekannt.
In meiner Gemeinde sind die Straßen frei. Warum gilt auch hier Unterrichtsausfall?
Über den Rundfunk kann nur eine Entscheidung für das gesamte Kreisgebiet bekannt gegeben werden. Die Kreisverwaltung muss daher abwägen, ob die Witterungs- und Straßenverhältnisse in einem Teil des Kreisgebiets einen kreisweiten Unterrichtsausfall begründen.
Selbst wenn die Hauptstraßen frei sind, sind bei der Entscheidungsfindung auch der Zustand der Nebenstraßen und der sichere Weg zu Fuß oder per Fahrrad bis zur Schule oder zur Bushaltestelle zu berücksichtigen.
Im Zweifel entscheiden wir uns für die Sicherheit der Schüler.
In meiner Gemeinde herrscht extreme Straßenglätte. Warum verfügt der Landkreis keinen Unterrichtsausfall?
Wenn nur in einem kleinen Teil des Landkreises extreme Witterungsverhältnisse herrschen, ist ein kreisweiter Unterrichtsausfall nicht zu rechtfertigen.
Die Eltern haben aber stets das Recht, selbst zu entscheiden, dass ihr Kind wegen unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg zu Hause bleibt.
Auch wenn der Schul- oder Linienbus nach mehr als 15 Minuten noch nicht an der Haltestelle eingetroffen ist, können die Schüler wieder nach Hause gehen und sind für diesen Schultag entschuldigt.
Wir appellieren aber auch an die Verantwortung der Eltern, ihre Kinder nicht bei Straßenglätte mit dem Fahrrad fahren zu lassen. Unter Umständen stellt der Weg zu Fuß die sicherere Alternative dar. Gegebenenfalls ist es auch möglich, die Kinder mit dem Auto zur Bushaltestelle oder zur Schule zu bringen. Wer kein Auto zur Verfügung hat, kennt bestimmt Nachbarn oder Freunde, die die Kinder mitnehmen könnten. Aber auch hier gilt es, dass Risiko entsprechend einzuschätzen.
Muss der Landkreis bei Vorliegen einer Unwetterwarnung nicht stets die Schule ausfallen lassen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum einen sind Unwetterwarnungen verschiedener Wetterdienste (Links s.u.) nicht immer identisch. Zum anderen werten wir auch detaillierte Wettervorhersagen aus, aus denen sich zeitlich und räumlich ein differenzierteres Bild ergibt. Wenn beispielsweise das angekündigte "Unwetter" erst am Nachmittag das Kreisgebiet erreicht oder nur einen kleinen Teil des Kreisgebiets betrifft, kann die Kreisverwaltung auf einen ganztägigen Unterrichtsausfall verzichten.
Auch in diesem Falle gilt: Die Eltern haben das Recht zu entscheiden, dass ihr Kind wegen unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg zu Hause bleibt.
Nach Unterrichtsbeginn entscheiden die Schulen über ein vorzeitiges Unterrichtsende.
Im Radio heißt es „Unterrichtsausfall an allen Schulen im Landkreis Diepholz". Warum fahren die Busse dennoch?
Die Schülerbeförderung findet überwiegend im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) statt. Der Unterrichtsausfall entbindet den Linienverkehr nicht von der „Betriebspflicht". Selbstverständlich sind aber Verspätungen und einzelne Ausfälle nicht auszuschließen. Bitte informieren Sie sich hierüber bei den Verkehrsunternehmen.
Warum wird nicht lediglich die Schülerbeförderung abgesagt oder der Unterrichtsausfall auf die Grundschüler begrenzt?
Eine Anordnung, die ausschließlich die Schülerbeförderung betrifft, ist nach dem Erlass des Kultusministeriums nicht vorgesehen. Eine Beschränkung des Unterrichtsausfalls auf einzelne Schulstufen wäre zwar im Einzelfall möglich. In den meisten Situationen wie bei extremer Straßenglätte oder Orkan kommt dies jedoch nicht in Betracht, da erfahrungsgemäß, nur eine Meldung über den Unterrichtsausfall an allen Schulen Missverständnisse vermeidet.
Wir sind berufstätig. Wo können wir unsere Kinder bei Unterrichtsausfall betreuen lassen?
Zunächst empfehlen wir, bei den Eltern von Mitschülern oder bei Nachbarn nachzufragen, ob Ihre Kinder dort in der Familie bleiben können.
Im Übrigen ist jede Schule auch bei Unterrichtsausfall geöffnet. Die Lehrkräfte sind „im Dienst". Es findet kein regulärer Unterricht statt, aber die Schule hat die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
Was gilt für die Schüler, die die Rundfunkmeldung nicht gehört haben und in die Schule kommen?
Die Schule stellt auch bei Unterrichtsausfall die Betreuung sicher. Schüler des Primarbereichs (Grundschüler) dürfen nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden, sie können aber von den Eltern abgeholt werden. Ältere Kinder können den Rückweg ggf. allein bewältigen.
Dokumente
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Merkblatt Unterrichtsausfall![]() |