Medizinalaufsicht
Die Medizinalaufsicht umfasst die Aufsicht über Berufsgruppen und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dabei nimmt die Medizinalaufsicht u. a. folgende Aufgaben wahr:
- Erfassung und Überwachung von nichtärztlichen Heilberufen
- Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz
- Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken sowie mit Giften und Gefahrstoffen
- Erlaubnis- und Anzeigeverfahren bei chemischen Begasungen
Dokumente
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Rechtslage med. und kosmetische Fußpflege![]() |
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Rechtslage Ausübung Fußreflexzonenmassage![]() |
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Meldebogen Hebammen![]() |