Förderung von Famulaturen und Praktika von Studierenden der Humanmedizin
Studierende der Humanmedizin haben im Verlauf ihres Studiums mehrere Famulaturen und Praktika abzuleisten. Diese können bei Haus- und Fachärzten sowohl in der Klinik, im Gesundheitsamt, in Facharztpraxen, als auch in MVZ durchgeführt werden, sofern diese Institutionen als Lehrpraxen akkreditiert sind.
Durch die Praktika und Famulaturen entsteht oft ein, sowohl für den Studierenden, als auch den praktizierenden Mediziner, wertvoller fachlicher Austausch. Hierdurch kann der Studierende vom erfahrenen Mediziner lernen und optimalerweise kann eine Bindung zwischen den Studierenden und den praktizierenden Ärzten aufgebaut werden.
Studierende präferieren dabei zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für die Anfahrt und die Übernachtung, die anfallen, oftmals die Ableistung der Praktika in der Nähe des Wohn- bzw. Studienortes. Um Famulaturen auch außerhalb des Studienortes stärker zu fördern, wurde das Famulaturprogramm im Landkreis Diepholz eingeführt. Es soll Studierenden ermöglichen, Praktika und Famulaturen im Landkreis durchzuführen. Gleichzeitig können Famulant*innen so die Chancen einer späteren Niederlassung in der haus- oder fachärztlichen Versorgung im Landkreis Diepholz kennen lernen.
Die monetäre Förderung beläuft sich auf 30€/Tag bis zu einer Maximaldauer von 6 Wochen (30 Arbeitstage) je Famulant*in. Die Förderung kann sich dabei auch auf mehrere Famulaturen/ Praktika verteilen.
Nähere Informationen zur Famulatur-Förderung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Richtlinie sowie dem Antragsformular.