Fachdienst 31 - BürgerService und Straßenverkehr
Im Fachdienst BürgerService werden gebündelt Dienstleistungen erbracht, die i.d.R. sofort abschließend bearbeitet werden können. Durch die Zusammenfassung verschiedener Aufgabenbereiche verkürzen sich für Bürger somit Wege und Wartezeiten.
Wir sind für Sie da!
Im BürgerService werden gebündelt Dienstleistungen erbracht, die häufig sofort abschließend bearbeitet werden können. Durch die Zusammenfassung verschiedener Aufgabenbereiche verkürzen sich für Sie somit die Wege und die Wartezeiten.
Das Dienstleistungsangebot des BürgerServices finden Sie hier:
- Erteilung und Versagung von Fahrerlaubnissen
- Umtausch in EU-Führerscheine
- Ersatzführerscheine
- Eignungsuntersuchungen
- Ausstellung von Internationalen Führerscheinen
Die Dienstleistungen und Dokumente zu allen Themenbereichen betreffend Fahrerlaubnisse finden Sie hier:
Gewerbliche Personenbeförderung:
Erteilung von Genehmigungen für Mietwagen, Taxen und Kraftomnibusse.
Gewerbliche Güterbeförderung:
Erteilung von Erlaubnissen und Gemeinschaftslizenzen. Erteilung von Fahrerbescheinigungen.
Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten, Berufskraftfahrerqualifikationsstätten
Die Dienstleistungen rund um das Thema Gewerblicher Straßenverkehr
finden Sie hier:
In der Bußgeldstelle wird die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durchgeführt. Grundlage der Ordnungswidrigkeitenverfahren sind alle Anzeigen bei straßenrechtlichen Verstößen im Landkreis Diepholz. Die Ahndung erfolgt nach der Bußgeldkatalogverordnung.
Klicken Sie hier, um sich den Bußgeldkatalog anzusehen.
Desweiteren finden Sie hier Informationen zu Eintragungen von Punkten in das Fahreignungsregister.
Die Dienstleistungen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:
Anzeige in Originalgröße 4 KB - 210 x 148 Verkehrsbehördliche Anordnungen nach der StVO (Straßenverkehrsordnung), wie z. B. die Aufstellung von Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Markierungen, Straßensperrungen für Bauarbeiten und Veranstaltungen.
Weiterhin werden Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (Straßenverkehrsordnung) erteilt. Dazu gehören u.a. Parkerlaubnisse, Großraum- und Schwertransport usw.
Die Dienstleistungen und Dokumente rund um das Thema Verkehrssicherung finden Sie hier:
Nach wie vor steigen die Verkehrsunfallzahlen im Landkreis Diepholz an. Daher betreibt der Landkreis Diepholz eine intensive Zielgruppen-Verkehrssicherheitsarbeit für Vorschulkinder, Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Lehrer, Erzieherinnen, Eltern, Erwachsene, Kraftfahrer und Senioren und setzt sie mit Hilfe haupt- und ehrenamtlicher Kräfte der Verkehrswachten des Kreises in Programmen, Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen um.
Die Dokumente rund um das Thema Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung JuFa / SeFa finden Sie hier:
Neuzulassungen, Umschreibungen von Fahrzeugen, Wiederzulassungen, internationale Zulassungen, Ausfuhrkennzeichen, Zuteilung roter Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, Aktualisierung von Halter- und Fahrzeugdaten, Erstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbriefen), Bearbeitung von Verkaufsmitteilungen, Erteilung von Ausnahmengenehmigungen gem. § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und § 47 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Sie können Ihr Fahrzeug im BürgerService des Landkreises
- in 49356 Diepholz, Prinzhornstraße und
- in 28857 Syke, Amtshof 3, zulassen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Neuzulassungen, Umschreibungen von Fahrzeugen, Wiederzulassungen, Kurzzeitkennzeichen, Abmeldung und Löschung von Fahrzeugen und Aktualisierung von Halter- und Fahrzeugdaten (Adressänderung) in den Bürgerbüros der Städte Sulingen und Twistringen sowie in den Gemeinden Barnstorf, Bruchhausen-Vilsen, Kirchdorf und Stuhr vornehmen zu lassen.
Achtung: Einzugsermächtigung für die Kfz-SteuerBei der Zulassung von Fahrzeugen darf die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) nur noch durch die Zulassungsbehörde ausgehändigt werden, wenn eine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) für Kfz-Steuer vorgelegt wird.
Das Formular zum Einzug der Kfz-Steuer (Sepa-Mandat) finden Sie hier: Sepa-Lastschriftmandat Kfz
Seit dem 01. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können über das Internet außer Betrieb und wieder zugelassen werden. Nähere Informationen erhalten Sie über die u. a. Verlinkung.
Weitere Infos:
Die Dienstleistungen und Dokumente rund um das Thema Zulassung
finden Sie hier: