Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Allgemeine Informationen

W er die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis . Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

Sie müssen gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und sich einer Kenntnisüberprüfung vor dem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss stellen.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen sowie die Region Hannover zuständig, soweit in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll (untere Verwaltungsbehörden): hier  die örtlichen Gesundheitsämter, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Sie können den Antrag online über das Serviceportal des Landkreises Diepholz stellen: 

Hier online beantragen © Landkreis Diepholz

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefüllter Antrag (siehe unten) 
  • kurzgefasster Lebenslauf 
  • die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch 
  • ein Identitätsnachweis mit Lichtbild 
  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (zur Vorlage bei einer Behörde), das nicht älter als einen Monat sein darf 
  • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (siehe Antrag) 
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde (siehe Antrag) 
  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt 
  • ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat.


Zusätzlich für Anträge beschränkt aus Physiotherapie – Aktenlage:

  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut 
  • Nachweis über die Nachqualifizierung durch ein anerkanntes Institut (siehe unten)

Zusätzlich für Anträge beschränkt auf Logopädie – Aktenlage:

  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Logopäde
  • Nachweis über die Nachqualifizierung gem. Nr. 7.3.3 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Zusätzlich für Anträge beschränkt auf Podologie - Aktenlage:

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Podolog*in“
  • Nachweis über die Nachqualifizierung gem. Nr. 7.4.3 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Fotokopien müssen in beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • 200,00 EUR - 800,00 EUR
    Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an. Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Die Aufwendungen für den Gutachterausschuss werden neben der Gebühr als Auslagen erhoben.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein),

verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

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