Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung

Allgemeine Informationen

Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
  • Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer
  • :3 Monate
    § 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO)
Rechtsbehelf

Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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