Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 NGöGD wird die Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich im Landkreis Diepholz wie u.a. geändert.
Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz
Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz
zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz
Meldung vom 18.03.2020
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