Regelmäßig erreichen den Landkreis Diepholz Anfragen zum Umgang mit wildlebenden Pflanzen, die toxische Wirkungen haben können. Eine dieser Pflanzen ist das Jakobskreuzkraut, welches auf Weiden und Futterwiesen aufgrund der toxischen Verbindungen ein Risiko für die Tiere darstellt.
Das Jakobskreuzkraut ist eine mehrjährige Pflanze, die eine Höhe von 30 bis 100 cm erreicht und von Juni bis September blüht. Sie ist an ihren goldgelben Blüten, die in kleinen, etwa 15 bis 25 mm breiten Köpfchen angeordnet sind, und den fiederteiligen Blättern mit stumpf gezähnten Abschnitten erkennbar. Ein typisches Merkmal ist der unangenehme Geruch, den die Blätter beim Zerreiben abgeben.
Grundsätzlich ist der Flächeneigentümer für die Bekämpfung dieser Pflanzen zuständig. Auf privaten Flächen kann die Pflanze daher entfernt werden, um die Gesundheit von Weidetieren zu schützen. Bei der Entnahme ist mit Blick auf die weitere vorkommende Tier- und Pflanzenwelt Sorgfalt geboten.
Angesichts mehrerer jüngst initiierter Bekämpfungsaufrufe weist der Landkreis Diepholz darauf hin, dass auf öffentlichen Flächen und in Naturschutzgebieten strengere Regelungen gelten. Hier ist eine Bekämpfung nur unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Vorgaben und mit Zustimmung der zuständigen Behörden möglich. Maßnahmen zur Entfernung der Pflanze müssen im Einklang mit den Schutzzielen der jeweiligen Flächen stehen und dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung durchgeführt werden.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen sollten sich daher vor der Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen umfassend über die rechtlichen Vorgaben informieren und erforderliche Genehmigungen einholen. Der Schutz der biologischen Vielfalt und die Einhaltung der Naturschutzgesetze sind von zentraler Bedeutung, um das ökologische Gleichgewicht zu bewahren.
Für weitere Informationen und Beratung steht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz gerne zur Verfügung.