In der Gemeinde Stuhr ist am 17.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest in einem geflügelhaltenden Betrieb amtlich festgestellt worden. Dies teilt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Diepholz mit.
Daraus resultierend hat der Landkreis Diepholz sowohl eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km als auch eine Überwachungszone mit einem Radius von insgesamt 10 km ausgehend vom Ausbruchsort eingerichtet und per Allgemeinverfügung festgelegt. Hiervon betroffen sind die Gemeinden Stuhr, Weyhe und Bassum sowie die Stadt Syke.
In den einzelnen Zonen im Landkreis Diepholz gilt insbesondere ein Ein- und Ausfuhrverbot von Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern. Dies gilt nicht für Schweine- und Rindfleisch. Der private Einkauf von Geflügelfleisch im Supermarkt ist von dem Ein- und Ausfuhrverbot nicht betroffen.
Mit der Allgemeinverfügung gehen weitere Verpflichtungen einher, wie der Landkreis Diepholz mitteilt. Unter anderem gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter, die innerhalb der Schutz- oder Überwachungszone liegen. Ein kreisweites Aufstallungsgebot gibt es vorerst nicht, betont die Kreisverwaltung. "Es wird dennoch dringend geraten, sich mit den Regelungen der Allgemeinverfügung vertraut zu machen", betont Erster Kreisrat Jens-Hermann Kleine. Ebenso zeigt der Ausbruch der Geflügelpest, dass es besonders wichtig ist, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten und ggf. zu verschärfen. Die Geflügelpest ist kein saisonales Geschehen mehr.
Auf der Homepage www.diepholz.de/portal/bekanntmachungen/tierseuchenbehoerdliche-allgemeinverfuegung-des-landkreises-diepholz-nr-39-25-1-900010704-21750.html?rubrik=1000050ist die Allgemeinverfügung mit einer interaktiven Karte versehen, auf der der Verlauf der Schutz- und Überwachungszone abrufbar zur Verfügung steht.





