Die Betreiberinnen und Betreiber von Brandmeldeanlagen im Landkreis Diepholz müssen sich auf eine wichtige Änderung einstellen. Ab dem 1. Januar 2027 stehen erstmals drei sogenannte Gestattungsnehmer für die Aufschaltung von Brandmeldungen zur Verfügung.
Hintergrund ist das Auslaufen des bisherigen Konzessionsvertrages mit der Siemens AG zum 31. Dezember 2026. Bislang wurden Brandmeldungen technisch exklusiv über die Alarmübertragungsanlage dieses Anbieters an die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Diepholz übermittelt. Mit dem Vertragsende enden zugleich alle bestehenden Mietverträge für die Übertragungstechnik.
Um die Alarmübertragung auch künftig zuverlässig sicherzustellen und gleichzeitig mehr Wettbewerb zu ermöglichen, hat der Landkreis Diepholz ein sogenanntes Open-House-Verfahren durchgeführt. Dabei wurden mit allen geeigneten Bewerbern identische Verträge abgeschlossen, sofern sie die festgelegten technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen. Dieses Verfahren gewährleistet Transparenz und Chancengleichheit für alle beteiligten Unternehmen. Die neu geschlossenen Verträge mit den Gestattungsnehmern haben eine Laufzeit von fünf Jahren und können auf Antrag jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Ab dem 1. Januar 2027 können Betreiberinnen und Betreiber von Brandmeldeanlagen zwischen den drei Unternehmen Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Elektro Siemer GmbH und Siemens AG wählen. Alle Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, bis spätestens Ende 2026 einen neuen Vertrag mit einem dieser Anbieter abzuschließen, um die lückenlose Aufschaltung ihrer Brandmeldeanlagen sicherzustellen.
Die Brandschutzdienststelle des Landkreises Diepholz wird in den kommenden Tagen alle betroffenen Einrichtungen direkt anschreiben und über die notwendigen Schritte informieren.
Die Regelung betrifft ausschließlich gewerbliche, öffentliche oder größere bauliche Anlagen mit aufgeschalteten Brandmeldeanlagen (z. B. Unternehmen, Schulen oder Pflegeeinrichtungen). Private Haushalte mit herkömmlichen Rauchmeldern sind von dieser Änderung nicht betroffen.