Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung in der Pflegeversicherung in Kraft: Die bislang getrennt geregelten Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt.
Künftig steht Pflegebedürftigen ein einheitlicher Jahresbetrag zur Verfügung, den sie flexibel und bedarfsgerecht nutzen können – je nachdem, ob kurzfristige Unterstützung oder eine längere Auszeit für pflegende Angehörige erforderlich ist.
Ziel dieser Neuregelung ist es, die Pflegeleistungen besser an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen.
Für weiterführende Informationen steht der Pflegestützpunkt des Landkreises Diepholz per E-Mail an spn@landkreis-diepholz.de oder telefonisch unter 05441 976-4300 zur Verfügung.





