Die Umstellung auf die digitale Bauplattform, die nun auch den X-Bau2-Standard abbildet, ist nun weitestgehend abgeschlossen. Leider gibt es durch den Anbieter noch technische Umsetzungsprobleme.
Dies betrifft vordergründig interne Abläufe im Fachdienst Bauordnung und Städtebau und weniger die Handhabung der beteiligten Fachbehörden, wenngleich es hier vereinzelt ebenfalls noch zu Abweichungen im Vergleich zur alten Bauplattform kommen kann.
Es wird derzeit intensiv daran gearbeitet, dass die gewohnte Qualität des digitalen Baugenehmigungsverfahrens wiederhergestellt wird. Neuerungen und Verbesserungen werden und sollen dabei einhergehen.
Gleichzeitig ist bekannt, dass die neue Bauplattform noch gewöhnungsbedürftig sein kann. Die Funktionsweise ist allerdings fast identisch mit der alten Bauplattform. Insofern werden auch bereits angefragte Schulungen mit der Dalux-Plattform nicht notwendig.
Konkrete Fragen zur Dalux-Plattform können natürlich gerne dennoch bei den bekannten Ansprechpartnern im Fachdienst Bauordnung und Städtebau gestellt werden und sind auch erwünscht, da der Fachdienst stetig an einer Qualitätsverbesserung interessiert ist.
Es wird explizit betont, dass es einzelfallbezogen durch die vorgenannten technischen Umstellungen zu leichten Verzögerungen im Antragsverfahren kommen kann. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass dies nur wenige Verfahren betreffen wird.
Was gilt es jetzt für die Anwenderinnen und Anwender noch zu beachten?
- Dokumente laufender Verfahren sind seit der Umstellung nur noch auf der Dalux-Plattform aktualisiert abrufbar.
- Nachzureichende Dokumente sind nun ausschließlich auf der Dalux-Plattform einzustellen.
Wie läuft die Antragstellung bei Verfahren, die nicht dem X-Bau2-Standard, z.B. BImSch-Anträge, unterliegen?
- Stimmen Sie sich hierfür gerne mit den bekannten Ansprechpersonen im Fachdienst Bauordnung und Städtebau ab. Hier wird übergangsweise eine individuelle Lösung gefunden, sodass weiterhin das digitale Baugenehmigungsverfahren für die Antragstellung genutzt werden kann.
Es wird um Verständnis gebeten, dass es derzeit zu diesen Unannehmlichkeiten im digitalen Baugenehmigungsverfahren kommt.
Auf die vorhergehenden Schreiben und Pressemitteilungen zur Umstellung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens wird verwiesen.
Rückfragen können weiterhin bei den bekannten Ansprechpartnern des Fachdienstes Bauordnung und Städtebau gestellt werden.